Wir fördern interdisziplinäres Arbeiten und ein grundlegendes Verständnis für zentrale Fragen der Digitalisierung.
Die bidt Digitalisierungskollegs sind auf insgesamt vier Jahre angelegt. Die einzelnen Lehr- und Lernformate erstrecken sich auf ein bis zwei Semester.
Ein bidt Digitalisierungskolleg besteht aus einzelnen Projekten, in denen Studierende interdisziplinäre Lösungen für Fragen der digitalen Transformation entwickeln. Geleitet werden sie von etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, aktiv betreut und ausgestaltet von ein bis zwei Coaches.
Kernelement sowohl des Kollegs als auch der einzelnen Projekte ist die Interdisziplinarität. Eine der beteiligten Personen hat einen direkten Bezug zur Technik und kommt aus der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Elektrotechnik oder vergleichbaren Disziplinen. Zielgruppe der Projekte sind Studierende verschiedener Disziplinen im Masterstudium oder in den letzten Semestern eines Bachelorstudiums.
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen in Trägerschaft des Freistaats Bayern (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen) sowie alle staatlich anerkannten Hochschulen, die vom Freistaat maßgeblich refinanziert werden. Verbundanträge und Anträge von bzw. mit Kunsthochschulen werden ausdrücklich begrüßt.
Eine Hochschule kann maximal zwei Einzelanträge einreichen. Die Zahl der Beteiligungen an Verbundanträgen ist nicht begrenzt.
Verbundanträge werden sowohl bei der Auswahl als auch im Hinblick auf den Förderumfang besonders berücksichtigt. Bei Verbundanträgen ist eine Sprecherhochschule als zentrale Ansprechpartnerin und Empfängerin der Bewilligung im Fall einer Förderung zu benennen.
Das Bestehen eines (ehemaligen) ZD.B-Innovationslabors ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung.
Für das Programm sind insgesamt bis zu 2,1 Mio. Euro pro Jahr zur Förderung der ausgewählten Vorhaben vorgesehen. Die Förderdauer ist auf vier Jahre angelegt. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. September 2022 bis 31. August 2026.
Förderfähig sind grundsätzlich Sach- und Personalkosten (einschließlich Kosten für Dienstleistungen, z. B. Vergütung für Gastdozierende). Beantragt werden können Personalmittel im Umfang von 0,5 bis zwei Stellen pro Digitalisierungskolleg.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent. Eine Eigenbeteiligung der Hochschulen über die Bereitstellung von Infrastruktur (z. B. Räumlichkeiten) und die generelle Unterstützung des Vorhabens hinaus sowie die Einwerbung von Mitteln Dritter zur anteiligen Finanzierung des Digitalisierungskollegs sind wünschenswert und verdeutlichen das Engagement der Hochschule(n), aber nicht obligatorisch.
Kosten bereits laufender Maßnahmen sowie bestehender Aktivitäten können nicht gefördert werden.
Es wird erwartet, dass die Finanzierung der Digitalisierungskollegs im Anschluss an die Förderung von den Hochschulen übernommen wird, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Basis für die Antragstellung ist ein Konzept der Hochschule(n) für eine Qualifizierung der Studierenden unterschiedlicher Disziplinen für zentrale Digitalisierungsfragen und deren Wechselwirkungen mit der Gesellschaft durch das Digitalisierungskolleg.
- Das Thema des Digitalisierungskollegs ist individuell je nach Schwerpunkt der antragstellenden Hochschule bzw. Hochschulen zu definieren.
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens zwei unterschiedliche Fächer vertreten sind. Eine der das Digitalisierungskolleg leitenden Personen soll einen direkten Bezug zur Technik haben, d. h. zur Informatik, Wirtschaftsinformatik, Elektrotechnik oder zu einer vergleichbaren Disziplin.
- Die einzelnen Projekte des Digitalisierungskollegs sollen einen starken Praxisbezug aufweisen. Ein thematischer Bezug zur Forschung am bidt ist erwünscht. Die Wahl des konkreten Lehrformats (z. B. Vorlesung, Forschungsseminar oder Projektveranstaltung) bleibt den antragstellenden Hochschulen überlassen.
- Der Umfang der einzelnen Projekte bleibt den antragstellenden Hochschulen überlassen. Voraussetzung ist allein, dass diese unter die übergeordnete Thematik des Digitalisierungskollegs gefasst werden können.
- Das Digitalisierungskolleg wird idealerweise für Studierende in Masterstudiengängen oder in den letzten ein bis zwei Semestern eines grundständigen Studiengangs angeboten. Es kann sowohl als Zusatzstudium als auch als Modul in den jeweiligen Studiengängen ausgestaltet werden.
- Durch die Teilnahme an einem Digitalisierungskolleg sollen ECTS-Punkte erworben werden können.
- Die teilnehmenden Studierenden sollen
- Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen
- Interesse am und die Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten haben
- ein besonderes Interesse an der gesellschaftlichen Gestaltung der Digitalisierung mitbringen.
- Das Digitalisierungskolleg ist so auszugestalten, dass es an den antragstellenden Hochschulen zur Vorbereitung oder Durchführung einer Abschlussarbeit genutzt werden kann.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst entschied über die Förderung auf Basis der Empfehlungen einer unabhängigen, interdisziplinär besetzten Kommission außerbayerischer Expertinnen und Experten. Grundlage der Begutachtung war der schriftliche Antrag.
Beurteilungskriterien waren:
- Schlüssigkeit und Originalität des Konzepts
- Teilnahme von Studierenden verschiedener Disziplinen
- hoher Digitalisierungsbezug und gesellschaftliche Relevanz der gewählten Themen
- Integration des Kollegs in das Forschungsprofil der Hochschule bzw. Hochschulen
- Erweiterung des Lehrangebots der Hochschule bzw. Hochschulen durch das Digitalisierungskolleg
- wissenschaftlicher Ausweis der Leitung des Digitalisierungskollegs
- Synergien im Fall von Verbundanträgen
- Umsetzbarkeit des Projekts und angemessene Finanzplanung
- Nachhaltigkeit der Förderung.
Ansprechpartnerin

Digitalisierungskollegs






Digitalisierungskolleg
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden, Hochschule Ansbach






