Wir fördern interdisziplinäres Arbeiten und ein grundlegendes Verständnis für zentrale Fragen der Digitalisierung.
Die bidt Digitalisierungskollegs sind auf insgesamt vier Jahre angelegt. Die einzelnen Lehr- und Lernformate erstrecken sich auf ein bis zwei Semester.
Ein bidt Digitalisierungskolleg besteht aus einzelnen Projekten, in denen Studierende interdisziplinäre Lösungen für Fragen der digitalen Transformation entwickeln. Geleitet werden sie von etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, aktiv betreut und ausgestaltet von ein bis zwei Coaches.
Kernelement sowohl des Kollegs als auch der einzelnen Projekte ist die Interdisziplinarität. Eine der beteiligten Personen hat einen direkten Bezug zur Technik und kommt aus der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Elektrotechnik oder vergleichbaren Disziplinen. Zielgruppe der Projekte sind Studierende verschiedener Disziplinen im Masterstudium oder in den letzten Semestern eines Bachelorstudiums.
Details und Antragstellung
Nächste Bewerbungsfrist:
31.12.2025
Digitale Technologien prägen unseren Alltag und haben die Art und Weise verändert, wie wir kommunizieren, arbeiten und leben. Ihr Einfluss reicht weit über individuelle Gewohnheiten hinaus und wirkt tief in gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Prozesse hinein. Insbesondere Techniken der Künstlichen Intelligenz (KI) – basierend auf statistischen Verfahren und der Auswertung großer Datenmengen – spielen eine zentrale Rolle in der aktuellen Phase der digitalen Transformation. Sie ermöglichen es, komplexe Zusammenhänge zu erkennen, Vorhersagen zu treffen und automatisiert Inhalte wie Texte oder Bilder zu generieren. Damit wird in kürzester Zeit Wissen aus umfangreichen Datenbeständen erschlossen und nutzbar gemacht. Ihre Wirkungen auf Gesellschaft und Zusammenleben sind jedoch nur unzureichend erforscht und verstanden.
Vor diesem Hintergrund wird ein grundlegendes Verständnis der technischen Grundlagen sowie der gesellschaftlichen Implikationen digitaler Technologien für alle wissenschaftlichen Disziplinen immer bedeutsamer. Digitale Kompetenzen – insbesondere im Bereich KI – entwickeln sich zu einer Schlüsselqualifikation in Forschung, Lehre und beruflicher Praxis.
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen in Trägerschaft des Freistaats Bayern (Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen) sowie alle staatlich anerkannten Hochschulen, die vom Freistaat maßgeblich refinanziert werden. Verbundanträge und Anträge von bzw. mit Kunsthochschulen werden ausdrücklich begrüßt.
Eine Hochschule kann maximal zwei Einzelanträge einreichen. Die Zahl der Beteiligungen an Verbundanträgen ist nicht begrenzt.
Verbundanträge werden sowohl bei der Auswahl als auch im Hinblick auf den Förderumfang besonders berücksichtigt. Bei Verbundanträgen ist eine Sprecherhochschule als zentrale Ansprechpartnerin und Empfängerin der Bewilligung im Fall einer Förderung zu benennen.
Für das Programm sind insgesamt bis zu 2,1 Mio. € pro Jahr zur Förderung der ausgewählten Vorhaben vorgesehen. Die Förderdauer ist auf vier Jahre angelegt (vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber und einer Zwischenevaluierung mit positivem Ergebnis). Der Förderzeitraum wird sich voraussichtlich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 erstrecken.
Förderfähig sind grundsätzlich Sach- und Personalkosten (einschließlich Kosten für Dienstleistungen, z. B. Vergütung für Gastdozierende). Beantragt werden können Personalmittel im Umfang von 0,5 bis zwei Stellen pro Digitalisierungskolleg.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent. Eine Eigenbeteiligung der Hochschulen über die Bereitstellung von Infrastruktur (z. B. Räumlichkeiten) und die generelle Unterstützung des Vorhabens hinaus sowie die Einwerbung von Mitteln Dritter zur anteiligen Finanzierung des Digitalisierungskollegs sind wünschenswert und verdeutlichen das Engagement der Hochschule(n), sind aber nicht obligatorisch. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Kosten bereits laufender Maßnahmen sowie bestehender Aktivitäten können nicht gefördert werden.
Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen wird erwartet, dass im Digitalisierungskolleg entwickelte Formate und Angebote nach Ende der Förderung von den Hochschulen verstetigt werden.
Basis für die Antragstellung ist ein Konzept der Hochschule(n) für eine Qualifizierung der Studierenden unterschiedlicher Disziplinen für zentrale Digitalisierungsfragen und deren Wechselwirkungen mit der Gesellschaft durch das Digitalisierungskolleg.
- Das Thema des Digitalisierungskollegs ist individuell je nach Schwerpunkt der antragstellenden Hochschule bzw. Hochschulen zu definieren.
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens zwei unterschiedliche Fächer vertreten sind. Eine der das Digitalisierungskolleg leitenden Personen soll einen direkten Bezug zur Technik haben, d. h. zur Informatik, Wirtschaftsinformatik, Elektrotechnik oder zu einer vergleichbaren Disziplin.
- Die einzelnen Projekte des Digitalisierungskollegs sollen einen starken Praxisbezug aufweisen. Ein thematischer Bezug zur Forschung am bidt ist erwünscht. Die Wahl des konkreten Lehrformats (z. B. Vorlesung, Forschungsseminar oder Projektveranstaltung) bleibt den antragstellenden Hochschulen überlassen.
- Der Umfang der einzelnen Projekte bleibt den antragstellenden Hochschulen überlassen. Voraussetzung ist allein, dass diese unter die übergeordnete Thematik des Digitalisierungskollegs gefasst werden können.
- Das Digitalisierungskolleg wird idealerweise für Studierende in Masterstudiengängen oder in den letzten ein bis zwei Semestern eines grundständigen Studiengangs angeboten. Es kann sowohl als Zusatzstudium als auch als Modul in den jeweiligen Studiengängen ausgestaltet werden.
- Durch die Teilnahme an einem Digitalisierungskolleg sollen ECTS-Punkte erworben werden können.
- Das Digitalisierungskolleg ist so zu gestalten, dass es den Studierenden ermöglicht wird, mit dem Thema des Kollegs eine Abschlussarbeit vorzubereiten und durchzuführen.
- Die teilnehmenden Studierenden sollen
- Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen
- Interesse am und die Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten haben
- ein besonderes Interesse an der gesellschaftlichen Gestaltung der Digitalisierung mitbringen.
Nachstehend findet sich ein Kurzüberblick zur Antragstellung. Die vollständigen, verbindlichen Formalia sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Der Antrag und Umfang:
- Der Antrag umfasst ein einzelnes PDF auf Deutsch mit eingescannter Unterschrift der Hochschulleitung; bei Verbundanträgen sind die Unterschriften aller beteiligten Leitungen beizufügen.
- Der Umfang beträgt höchstens 15 Seiten bei Einzelanträgen und 25 Seiten bei Verbundanträgen.
- Bei Verbundanträgen ist eine kurze Darstellung der Ausgestaltung, der Kooperation und der Kostenverteilung erforderlich.
- Zusätzlich zum PDF-Antrag muss die Budgettabelle als Excel-Datei in EasyChair hochgeladen werden.
Gliederung:
- Zur Gliederung des Antrags gehören die allgemeinen Angaben, eine Ansprechperson gemäß Formblatt sowie die Unterschrift der Leitung.
- Der Antrag muss eine Erklärung enthalten, dass die zur Förderung beantragten Maßnahmen noch nicht durchgeführt wurden und dass der Antrag bei keinem anderen Fördergeber eingereicht wurde oder eingereicht wird.
- Darzustellen sind die Ausgangslage und Ziele in Bezug auf digitale Kompetenzen sowie der Mehrwert des Digitalisierungskollegs.
- Zu beschreiben sind Inhalte von Kolleg und Projekten, der inter- bzw. multidisziplinäre Ansatz, der Zeitplan sowie erwartete Wirkungen und deren Messung.
- Anzugeben sind die Kooperation und Koordination innerhalb der Hochschule und mit weiteren Hochschulen; Kooperationen mit externen Partnern sind optional.
- Darüber hinaus sind Kosten und Finanzierung gemäß Vorlage darzustellen und die Fördernotwendigkeit zu begründen.
Dem Antrag kann zur Veranschaulichung zusätzlich eine Darstellung des Konzepts in anderer medialer Form (z.B. Grafiken / Video) beigefügt werden (optional).
Hinweise:
- Die Budgettabelle muss in der vorliegenden Form ausgefüllt werden und darf nicht verändert werden. Bitte geben Sie in % den Umfang der beantragten E13-Stellen, maximal 2 Stellen, und die geplanten Sachmittel und den Eigenanteil der Hochschule für das geplante Digitalisierungskolleg an.
- Die Nutzung von KI-Tools zur inhaltlichen oder sprachlichen Optimierung muss entsprechend den DFG-Richtlinien im gesamten Text eindeutig gekennzeichnet sein.
- Bewerbungen müssen mit dem in der Seitenleiste verlinkten Bewerbungsformular eingereicht werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe Ausschreibung) sind in einem einzigen PDF-Dokument und ergänzend die Budgettabelle als Excel-Datei über diesen Link in EasyChair.org einzureichen. Ein kostenfreier Zugang muss angelegt werden, bevor die Einreichung möglich ist. Bitte beachten Sie dazu auch die Datenschutzbestimmungen.
Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2025.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst entscheidet über die Förderung auf Basis der Empfehlungen einer unabhängigen, interdisziplinär besetzten Kommission außerbayerischer Expertinnen und Experten. Grundlage der Begutachtung war der schriftliche Antrag.
Beurteilungskriterien sind:
- Schlüssigkeit und Originalität des Konzepts
- Teilnahme von Studierenden verschiedener Disziplinen
- hoher Digitalisierungsbezug und gesellschaftliche Relevanz der gewählten Themen
- Integration des Kollegs in das Forschungsprofil der Hochschule bzw. Hochschulen
- Erweiterung des Lehrangebots der Hochschule bzw. Hochschulen durch das Digitalisierungskolleg
- wissenschaftlicher Ausweis der Leitung des Digitalisierungskollegs
- Synergien im Fall von Verbundanträgen
- Umsetzbarkeit des Projekts und angemessene Finanzplanung
Ansprechpartnerin
Digitalisierungskollegs
Digital Changemaker
Technische Universität München, Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltungen
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