Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat untersucht zusammen mit dem iRights.Lab den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung. Dazu wurden zwölf konkrete Fallbeispiele in Deutschland anhand von neun Kriterien ausgewertet.
Viele der untersuchten Projekte wiesen zu Beginn zwar eine klare Zielformulierung auf, es fehle dabei jedoch stets ein Bewertungsplan, um den Effekt der eingesetzten KI-Anwendungen zu evaluieren, heißt es in der Studie. Die Projektbeteiligten sollten daher die Personen besser in die Projektentwicklung und -ausführung einbinden, die letztlich von der KI profitieren sollen. Dazu gehören spezielle Schulungen sowie der Einsatz von besonders anwenderfreundlicher KI.
Nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten besser in den Erarbeitungsprozess von KI integriert werden, sondern auch externe Expertinnen und Experten – beispielsweise von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Nur eins der untersuchten Projekte griff auf diesen Wissens- und Erfahrungsschatz zurück.
Die Projektverantwortlichen selbst wünschen sich mehr Möglichkeiten zum Experimentieren sowie eine größere Aufgeschlossenheit der öffentlichen Auftraggeberseite. Diese Offenheit könne zusammen mit einem vertieften Austausch zwischen den einzelnen Stellen dazu führen, dass die KI-Anwendungen besser auf andere Anwendungen übertragbar wären.