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Barrierefreiheit im E-Government oftmals nicht gegeben

Mangelndes Wissen und eine allgemein niedrige Priorisierung sorgen dafür, dass die digitale Verwaltung in Deutschland oftmals nicht barrierefrei ist.

Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT untersucht in seiner Kurzstudie anhand von Literatur und Interviews mit Expertinnen und Experten Herausforderungen und Lösungsansätze für die barrierefreie Gestaltung digitaler Verwaltungsangebote.

Barrierefreiheit im Allgemeinen bedeutet, dass Menschen mit Einschränkungen digitale Dienste ungehindert nutzen können. Digitale Dienste müssten vor allem für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, Bewegungsverminderungen und kognitiven Beeinträchtigungen angepasst werden. Die Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe sei im digitalen Raum besonders dringlich, da viele analoge Dienste für Menschen mit anderen Voraussetzungen Behördengänge deutlich erschweren oder verhindern.

Neue EU-Normen und deutsche Gesetze hätten in den vergangenen zwanzig Jahren bereits zu Fortschritten in der digitalen Barrierefreiheit geführt. Dennoch scheitere diese oftmals an drei Hürden: das Wissen zur Umsetzung fehle, Barrierefreiheit werde im Verwaltungsalltag oftmals niedrig priorisiert und die bestehenden Regeln werden nicht konsequent genug umgesetzt.

Der erfolgversprechendste Schritt sei daher, das Bewusstsein für Barrierefreiheit bei Entscheidungsträgerinnen und -trägern von Behörden zu mehren. Das zusätzliche Bereitstellen von Ressourcen senke den wahrgenommenen individuellen Aufwand genauso wie der weitere Aufbau von Kompetenzen.