Im Zuge des Inkrafttretens der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) der Europäischen Union sowie zwei Jahre nach Erstveröffentlichung von ChatGPT untersucht das bidt mit einer repräsentativen Onlinebefragung von 1.500 Internetnutzenden die aktuelle Nutzung generativer KI im privaten sowie im beruflichen Kontext und die Einstellungen zur Regulierung generativer KI der Bevölkerung in Deutschland.
Im November 2024 liegt die Erstveröffentlichung des KI-Systems ChatGPT nun schon zwei Jahre zurück. Seitdem wurde ChatGPT zur bisher am schnellsten wachsenden Internetanwendung (Der Standard 2023) und generative KI damit zu einer Technologie, die binnen kürzester Zeit eine Adaption in der breiten Masse der Bevölkerung erfahren hat (Oliver Wyman 2024). Die Technologie ist dabei nicht unumstritten und hat zahlreiche gesellschaftliche und politische Debatten ausgelöst. Insbesondere im Hinblick auf den beruflichen Kontext wird diskutiert, welchen Einfluss generative KI auf die Arbeitswelt von morgen haben wird und wie die Potenziale der Technologie bestmöglich gehoben sowie gleichzeitig Gefahren vermieden werden können (IMF 2024), zumal eilig erschienene Ratgeber nicht selten die „Revolution des Berufsalltags“ und eine Maximierung von Produktivität und Effizienz versprechen. Die Veröffentlichung von ChatGPT und Co. stellte die Politik zudem vor die Frage, wie mit derartigen KI-Basismodellen bei der bereits zuvor angestoßenen Regulierung von KI im Rahmen der Verordnung über künstliche Intelligenz (kurz: KI-Verordnung) der Europäischen Union umgegangen werden sollte (netzpolitik.org 2023). Nach einem Kompromiss, wonach Basismodelle innerhalb der KI-Verordnung als gesonderte Risikoklasse gelten, für die – verglichen mit anderen Risikoklassen – weniger weitreichende Konformitäts- und Transparenzpflichten gelten, konnte das Gesetz im August dieses Jahres in Kraft treten (Europäische Kommission 2024). Das umfassende Gesetz soll die Nutzung und Entwicklung von KI in Europa regeln und den Risiken der Technologie Rechnung tragen.
Vor dem Hintergrund der neuen Regulierung und angesichts der zum Teil euphorischen Verheißungen stellen sich viele Fragen: Wie steht es um die Verbreitung und Akzeptanz generativer KI im privaten Alltag und im Berufsleben? Welche Auswirkungen generativer KI nehmen die Menschen bereits heute wahr und welche erwarten oder befürchten sie in der Zukunft? Welche Rahmenbedingungen setzen die Unternehmen ihren Beschäftigten bei der Nutzung dieser Technologie? Wie wichtig ist den Menschen eine Regulierung von generativer KI und wie schätzen sie in diesem Zusammenhang die neue KI-Verordnung ein?
Um diese Fragen zu beantworten, beauftragte das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) das Marktforschungsinstitut Reppublika Research & Analytics mit der Durchführung einer quantitativen Onlinebefragung. Für die mittlerweile zweite Erhebung des bidt zur Verbreitung und Akzeptanz von generativer KI wurden vom 30. September bis zum 15. Oktober 2024 insgesamt 1.500 Internetnutzerinnen und -nutzer ab 18 Jahren, darunter 768 Erwerbstätige, in Deutschland befragt. Die Daten wurden repräsentativ für Internetnutzende in Deutschland nach Alter, Geschlecht, Bildung und Bundesland gewichtet (nach Vorgaben des b4p 2023).
Mehrheit der Bevölkerung hat noch nicht von der KI-Verordnung gehört
Einer Eurobarometerbefragung von 2023 zufolge gibt die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland an, dass sich EU-Maßnahmen auf ihr tägliches Leben auswirken (Europäische Union 2023). Gerade bei der KI-Verordnung ist davon auszugehen, dass diese nachhaltig den Einsatz und die Entwicklung dieser Technologie in Europa beeinflussen wird. Es zeigt sich jedoch, dass eine Mehrheit von 64 % der Internetnutzenden in Deutschland noch nie von der KI-Verordnung der EU gehört hat. Nur 36 % ist dieser Rechtsakt bekannt. Menschen mit einem höheren Bildungsniveau sowie Personen, die generative KI bereits selbst eingesetzt haben, geben häufiger an, bereits von der KI-Verordnung gehört zu haben als solche mit einem niedrigen Bildungsabschluss und Menschen ohne eigene Nutzungserfahrung.
Gleichzeitig befürworten jedoch 56 % der Befragten die Aussage, dass der Einsatz generativer KI stärker reguliert werden sollte. Unter Befragten, welche bereits von der KI-Verordnung gehört haben, stimmen dieser Aussage mit einem Anteil von 52 % nur etwas weniger Befragte zu als unter Befragten ohne Kenntnis der KI-Verordnung. Hier beträgt der Anteil 59 %. Die Ergebnisse deuten damit in die Richtung, dass einerseits die Kenntnis und Kommunikation über regulatorische Maßnahmen nicht ausreichend ist, andererseits aber zugleich der bestehenden Regulatorik nur bedingt die gewünschte Lenkungswirkung zugesprochen wird.
Dies zeigt sich auch bei den Einschätzungen zur KI-Verordnung unter denjenigen, die bereits von der Verordnung gehört haben. So stimmen 53 % von diesen Personen der Aussage voll und ganz oder eher zu, dass es schwierig sein werde, die Beschlüsse der KI-Verordnung in der Praxis umzusetzen. Nur 14 % gehen vom Gegenteil aus. Ferner glauben 47 %, dass die KI-Verordnung nicht mit der rasanten Entwicklung der KI-Technologie Schritt halten kann. 44 % der Menschen, die bereits von der KI-Verordnung gehört haben, stimmen zudem der Aussage voll und ganz oder eher zu, dass die KI-Verordnung für viele Unternehmen einen großen bürokratischen Aufwand bedeute.
Neben diesen kritischen Einschätzungen gibt es jedoch auch optimistische Erwartungen: So glauben 32 % der Befragten, dass die KI-Verordnung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken wird, während nur 18 % vom Gegenteil ausgehen. 44 % glauben, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte durch die KI-Verordnung gestärkt wird. Das Meinungsbild zu der Aussage, dass sich die KI-Verordnung negativ auf die Innovationskraft deutscher Unternehmen auswirken wird, ist hingegen gespalten. Während 27 % dieser Aussage voll und ganz oder eher zustimmen, lehnen sie 29 % ab.
Alles in allem zeigt sich somit eine eher verhaltene Bewertung der KI-Verordnung. Insbesondere der mögliche bürokratische Mehraufwand bei gleichzeitig unklarer Schlagkraft der Verordnung wird kritisch gesehen.
Nutzung generativer KI auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr
Knapp drei Viertel (73 %) aller deutschen Onlinerinnen und Onliner geben an, bereits von generativer KI gehört zu haben. Der Anteil derer, die generative KI bereits genutzt haben, beträgt 35 %.
Insgesamt liegt die Nutzung generativer KI in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, wobei die mehrfache Nutzung leicht gestiegen ist (Schlude et al. 2023).
Analysiert man die aktuelle Nutzung im Detail, fällt auf, dass der Anteil der Nutzenden mit zunehmendem Alter abnimmt. So geben knapp zwei Drittel (64 %) der 18- bis 29-Jährigen an, generative KI bereits genutzt zu haben, während dieser Anteil in der Gruppe der über 65-Jährigen nur noch knapp 15 % beträgt. Ein Zusammenhang zeigt sich auch zwischen der Nutzung generativer KI und dem formalen Bildungsniveau: Einem Anteil von 25 % Nutzenden unter formal niedrig gebildeten Personen steht bei hoch gebildeten Personen mit 50 % ein doppelt so hoher Wert gegenüber.
Unter allen Nutzerinnen und Nutzern generativer KI haben 43 % die Technologie in den vier Wochen vor der Befragung mindestens einmal pro Woche genutzt. Immerhin 17 % nutzten generative KI in diesem Zeitraum mindestens beinahe täglich.
ChatGPT ist bei den Nutzerinnen und Nutzern generativer KI das mit Abstand am häufigsten verwendete System. Insgesamt geben 81 % der Nutzenden generativer KI an, diesen Chatbot bereits eingesetzt zu haben. Die Anwendung Google Gemini belegt den zweiten Platz im Nutzungsranking, liegt mit einem Anteil von 30 % jedoch weit hinter dem Erstplatzierten. Mit 26 % erreicht der ebenfalls auf ChatGPT basierende Microsoft Copilot die dritte Position.
Noch wenig Nutzung generativer KI im Beruf
Im beruflichen Kontext werden mittel- bis langfristig große Veränderungen durch den Einsatz generativer KI erwartet. Nicht zuletzt, weil ChatGPT und Co. das Potenzial haben, Aufgaben zu übernehmen, die bisher nur der Mensch erledigen konnte. Im Folgenden werden daher die Verbreitung von und Erfahrungen mit generativer KI bei Erwerbstätigen näher betrachtet.
Immerhin 79 % der Erwerbstätigen haben schon einmal von generativer KI gehört, etwas über ein Fünftel allerdings noch nicht. 25 % aller Erwerbstätigen haben generative KI im beruflichen Kontext bereits genutzt.
Indessen nutzte in den vier Wochen vor der Befragung etwas weniger als die Hälfte (46 %) der Erwerbstätigen, die generative KI bereits beruflich eingesetzt haben, die Technologie mindestens einmal pro Woche. Immerhin mehr als ein Fünftel (22 %) verwendete generative KI beinahe täglich oder häufiger.
Wie bei der Gesamtbevölkerung zeigen sich Zusammenhänge der Nutzungshäufigkeit mit dem Alter und dem Bildungsniveau. Jüngere Erwerbstätige und Erwerbstätige mit einem höheren formalen Bildungsabschluss nutzen generative KI öfter beruflich.
Auch bei der Nutzung im Beruf zeigen sich keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr. Insbesondere hat sich generative KI seit der letzten Befragung – anders als von einigen erwartet – nicht stärker im beruflichen Umfeld etabliert (Schlude et al. 2023).
Berufliche Anwenderinnen und Anwender nehmen den Nutzen generativer KI in erster Linie als positiv war. Jeweils über 60 % geben an, die Ergebnisse sinnvoll zum Einsatz gebracht, Arbeitszeit gespart und hilfreiche Unterstützung bei schwierigen Aufgaben erhalten zu haben. Einen ähnlich hohen Zustimmungswert erfährt die Aussage, dass die Verwendung generativer KI zu neuen Ideen inspiriert habe. 20 bis 25 % haben gemischte Erfahrungen gemacht. Nur etwa jede zehnte Nutzerin oder jeder zehnte Nutzer stimmt den Aussagen ganz und gar nicht oder eher nicht zu. Dass die Befragten in Bezug auf die genannten Aussagen überwiegend positive Erfahrungen mit dem Einsatz von generativer KI gemacht haben, bedeutet jedoch nicht, dass sich die beruflichen Anwenderinnen und Anwender nicht kritisch mit den Ergebnissen generativer KI auseinandersetzen, denn gleichzeitig berichten 70 % von ihnen, dass sie die erzeugten Inhalte kritisch überprüft haben.
Ein Drittel der Erwerbstätigen nimmt keine große Aufmerksamkeit für generative KI im eigenen Unternehmen wahr
Erwerbstätige, die schon einmal von generativer KI gehört haben, wurden um eine Einschätzung gebeten, wie viel Aufmerksamkeit dem Thema generative KI in ihrem Unternehmen zuteilwird. Dabei wird die Aufmerksamkeit von den Beschäftigten sehr unterschiedlich wahrgenommen. Über ein Drittel (35 %) gibt an, dass dem Thema im eigenen Unternehmen geringe oder keine Aufmerksamkeit zukommt, während ein gutes Viertel (26 %) eine sehr hohe oder hohe Aufmerksamkeit wahrnimmt.
Die wahrgenommene Aufmerksamkeit unterscheidet sich dabei stark in Abhängigkeit vom Bildungsniveau der Befragten. In der Gruppe der formal niedrig Gebildeten geben 40 % an, generativer KI komme in ihrem Unternehmen geringe oder keine Aufmerksamkeit zu. Demgegenüber steht ein Anteil von nur 28 % bei formal höher Gebildeten, die diesen Eindruck teilen. Ein noch deutlicherer Unterschied besteht beim Anteil der Personen, die angeben, ihr Unternehmen widme dem Einsatz generativer KI hohe oder sehr hohe Aufmerksamkeit. Während hier der Anteil bei formal niedrig Gebildeten 19 % beträgt, ist er in der Vergleichsgruppe der hoch gebildeten Personen mit 36 % nahezu doppelt so groß. Auffällig ist auch, dass die Unsicherheit darüber, wie viel Aufmerksamkeit generativer KI im eigenen Unternehmen entgegengebracht wird, mit dem Bildungsniveau abnimmt. So geben 22 % der formal niedrig gebildeten Personen bei dieser Frage „weiß nicht“ an, bei formal hoch gebildeten Befragten sind es nur 8 %. Eine Erklärung für diese Ergebnisse kann darin bestehen, dass Berufe und Tätigkeiten mit unterschiedlichen Ausbildungsanforderungen verbunden sind (bpb 2023) und Berufe und Tätigkeiten formal höher Gebildeter systematisch stärker vom Thema generativer KI berührt sind als die formal niedrig Gebildeter (IMF 2024). Damit einher scheint dann auch eine höhere Aufmerksamkeit für generative KI in Unternehmen zu gehen, welche verstärkt Erwerbstätige mit höherem formalem Bildungsniveau nachfragen.
Die recht heterogen beurteilte Aufmerksamkeit in Unternehmen spiegelt sich auch in der Implementierung von Leitlinien im Umgang mit generativer KI wider. So gibt über die Hälfte der Erwerbstätigen (53 %), die bereits von generativer KI gehört haben, an, dass in ihrem beruflichen Kontext keine Vorgaben oder Leitlinien für den Einsatz entsprechender Anwendungen existieren. Dagegen gibt nur ein gutes Fünftel an, von entsprechenden Regeln im eigenen Unternehmen zu wissen. Zugleich besteht bei den Befragten auch verhältnismäßig große Unsicherheit darüber, ob der eigene Arbeitgeber überhaupt Vorgaben oder Leitlinien definiert hat, denn ein Viertel aller Erwerbstätigen gibt an, dies nicht zu wissen.
Interessant ist der Zusammenhang zwischen der Existenz von Leitlinien im Unternehmen und der wahrgenommenen Aufmerksamkeit für generative KI. So geben immerhin 29 % der Erwerbstätigen, die eine hohe oder sehr hohe Aufmerksamkeit für generative KI in ihrem Unternehmen wahrnehmen, an, dass in ihrem Unternehmen keinerlei Vorgaben oder Leitlinien für den Einsatz generativer KI bestehen. Bei Erwerbstätigen, die keine oder nur eine geringe Aufmerksamkeit für generative KI in ihrem Unternehmen wahrnehmen, beträgt dieser Anteil hingegen schon 83 %.
Unter beruflichen Anwenderinnen und Anwendern generativer KI geben 44 % an, dass bei ihrem Arbeitgeber Vorgaben oder Leitlinien für den Einsatz generativer KI bestehen. Ein fast gleich hoher Anteil (42 %) räumt jedoch ein, dass derartige Regelungen nicht vorhanden sind. Unter Erwerbstätigen, die zwar von generativer KI gehört, diese aber noch nicht beruflich genutzt haben, gibt dagegen nur ein vergleichsweise geringer Anteil von 14 % an, dass das eigene Unternehmen Vorgaben und Leitlinien zum Einsatz der Technologie definiert hat. Diese Ergebnisse zeigen zum einen, dass sich zwar deutlich mehr Unternehmen mit Vorgaben und Leitlinien auseinandersetzen, in denen generative KI auch eine Rolle zu spielen scheint, zum anderen aber selbst in solchen Unternehmen auch zwei Jahre nach der Veröffentlichung von ChatGPT und Co. vielfach keinerlei Vorgaben existieren.
Sind im privaten Bereich praktisch ausschließlich allgemein verfügbare Anwendungen wie ChatGPT von Bedeutung, gewinnen in Unternehmen auch speziell entwickelte oder zumindest angepasste Versionen allgemein verfügbarer generativer KI-Systeme eine immer größere Relevanz. So können diese Systeme beispielsweise besser sensible Daten schützen oder auf spezifische Bedarfe im Unternehmen angepasst werden (IW 2024). Bisher gibt knapp ein Fünftel (18 %) der Erwerbstätigen, die bereits von generativer KI gehört haben, an, dass ihr Arbeitgeber ihnen ein generatives KI-System bereitstellt, das speziell für das eigene Unternehmen entwickelt oder angepasst wurde. In den Fällen, in denen ein derart spezifisches System vorhanden ist, scheint es dann auch breite Nutzung zu erfahren.
Mehrheit sieht eigene berufliche Tätigkeiten durch generative KI nicht bedroht
Dass die eigenen beruflichen Tätigkeiten in den nächsten zehn Jahren durch den Einsatz generativer KI-Systeme vollends überflüssig werden, befürchten lediglich 4 % der Erwerbstätigen. Das stellt gegenüber der Vorjahresbefragung im September/Oktober 2023 (Schlude et al. 2023) einen deutlichen Rückgang dar. Damals gingen noch 11 % der erwerbstätigen Befragten von einem vollständigen Tätigkeitsverlust in den nächsten zehn Jahren aus. Dass Teile der eigenen Tätigkeiten durch generative KI überflüssig werden, erwarten in der aktuellen Befragung 39 % und damit etwa drei Prozentpunkte mehr als noch 2023. Allerdings geht mit 48 % jedoch fast jede oder jeder zweite Erwerbstätige davon aus, dass generative KI in den nächsten zehn Jahren keine Auswirkungen auf die eigenen beruflichen Tätigkeiten haben wird – dies sind fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Einen leichten Rückgang von zwei Prozentpunkten gab es zudem bei denjenigen, die sich auf die Frage keine Einschätzung zutrauen. Aktuell liegt dieser Anteil bei 9 %.
Allerdings schätzen Erwerbstätige, die generative KI bereits beruflich eingesetzt haben, die erwarteten Veränderungen der beruflichen Tätigkeiten deutlich anders ein. So geben von den beruflichen Nutzerinnen und Nutzern generativer KI 58 % an, dass Teile ihrer Tätigkeiten in den kommenden zehn Jahren wegfallen werden. In der Gruppe ohne Nutzung sind es hingegen nur 39 %. Von einem Wegfall aller Tätigkeiten gehen 11 % der erwerbstätigen Nutzerinnen und Nutzer generativer KI aus. Bei den beruflichen Nichtnutzenden sind es hingegen nur 1 %. Keinerlei Substituierung der Tätigkeiten erwarten 29 % der beruflichen Nutzenden und 49 % der Erwerbstätigen, die generative KI noch nicht beruflich eingesetzt haben.
Die Ergebnisse zeigen, dass generative KI dort, wo sie bereits von Erwerbstätigen eingesetzt wird, häufig auch als Risiko für eine Automatisierung von Tätigkeiten wahrgenommen wird.
Insgesamt geht mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen davon aus, dass der Einsatz generativer KI in Zukunft allgemein zum Verlust von Arbeitsplätzen führen wird. Nur 11 % halten diese Einschätzung für ganz und gar nicht oder eher nicht zutreffend.
Fazit
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung von ChatGPT und etwa ein Jahr seit der letzten Erhebung des bidt zu diesem Thema zeigt sich, dass sich die Nutzung generativer KI sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext im letzten Jahr kaum verändert hat. Nur etwa jede oder jeder zehnte Erwerbstätige nutzt generative KI etwa einmal pro Woche oder häufiger für berufliche Zwecke. Sofern Erwerbstätige generative KI jedoch nutzen, setzen sie diese recht erfolgreich ein, da eine deutliche Mehrheit der Nutzenden von sinnvoll einsetzbaren Ergebnissen und einer Einsparung von Arbeitszeit berichtet. Gerade Nutzende generativer KI befürchten dann auch, dass in Zukunft mindestens Teile der Tätigkeiten in ihrem Beruf von generativer KI automatisiert werden. Insgesamt glaubt mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen, dass durch den Einsatz generativer KI Arbeitsplätze verloren gehen werden. Auch der Ruf nach Regulierung ist relativ weit verbreitet. Die jüngst in Kraft getretene KI-Verordnung der Europäischen Union ist dabei nur wenigen Befragten bekannt und wird von denjenigen, die von ihr gehört haben, zumindest teilweise kritisch beurteilt.
Die Ergebnisse zeigen damit, dass es in Sachen Informationspolitik verstärkter Anstrengungen bedarf. So muss vor allem die Politik die Bevölkerung sowie Unternehmen besser über die KI-Regulierung informieren. Bei der Umsetzung der KI-Verordnung auf nationaler Ebene wird es zudem im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten stark darauf ankommen, mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und den bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen möglichst überschaubar zu halten, damit die Verordnung nicht zu einem Hemmnis für Innovationen wird.
In der Arbeitswelt wird generative KI mittelfristig zu großen Umwälzungen führen. Dabei ist davon auszugehen, dass einige Berufsbilder an Bedeutung verlieren, andere sich wandeln und gleichzeitig auch neue Berufsbilder entstehen werden. Die aktuelle Automatisierungswelle durch generative KI wird dabei vor allem besser bezahlte Berufsgruppen mit einer höheren formalen Bildung betreffen (IMF 2024). Bereits die vorliegenden Befragungsdaten zeigen, dass diese Personengruppen deutlich stärker vom Einfluss generativer KI betroffen sind. Um diesem Wandel Rechnung zu tragen und die Beschäftigungsfähigkeit breiter Teile der Bevölkerung auch in Zukunft zu erhalten, muss daher mehr denn je in den Aufbau von Kompetenzen investiert werden. Dabei werden in Zukunft sowohl spezifische Kompetenzen für die Programmierung und Wartung derartiger Systeme, aber vor allem auch allgemeine Kompetenzen im Umgang mit KI und Querschnittskompetenzen in den Bereichen, in denen KI noch keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefert, an Bedeutung gewinnen (OECD 2023), denn letztlich wird nur eine gut informierte und kompetente Bevölkerung von den Vorteilen generativer KI profitieren und Gefahren im Umgang mit dieser Technologie vermeiden können.