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Mehr ist mehr: Besserer Beschäftigtendatenschutz für umfassende Nutzung von Arbeitsplatzdaten

Dr. Mena Teebken bidt
Prof. Dr. Thomas Hess Ludwig-Maximilians-Universität München

In der heutigen Arbeitswelt, die zunehmend von digitalen Technologien durchdrungen ist, gewinnt der Schutz von Beschäftigtendaten an Bedeutung. Trotz existierender Regelungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten bleibt der aktuelle Beschäftigtendatenschutz fragmentiert und muss an die dynamischen Anforderungen einer digitalisierten Arbeitswelt angepasst werden. In diesem „bidt Impuls“ beleuchten Dr. Mena Teebken und Professor Thomas Hess die zentralen Herausforderungen des Datenschutzes am Arbeitsplatz und bieten konkrete Empfehlungen, um sowohl das Vertrauen der Beschäftigten in den Datenschutz zu stärken, als auch die Bedürfnisse der Unternehmen effektiv zu adressieren. Sie argumentieren, dass ein umfassender und ausgeglichener Ansatz im Beschäftigtendatenschutz nicht nur die Privatsphäre der Beschäftigten schützt, sondern auch ein Schlüsselelement für den Erfolg in unserer zunehmend datengetriebenen Arbeitswelt darstellt.

Das Wichtigste in Kürze

Beschäftigtendaten bieten Einblicke in Arbeitsgewohnheiten und -leistungen und bilden damit die Grundlage für die Steigerung der betrieblichen Effizienz und Produktivität und letztlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig müssen die berechtigten Interessen der Beschäftigten bezüglich der am Arbeitsplatz gesammelten Daten gewahrt bleiben. Die richtige Balance zwischen den Interessen von Unternehmen und Beschäftigten ist daher entscheidend.

Die Autorin und der Autor sind der Ansicht, dass die tatsächliche Wahrnehmung der Beschäftigten bei bisherigen Evaluierungen des Beschäftigtendatenschutzgesetzes nur unzureichend berücksichtigt wurde. In diesem „bidt Impuls“ verfolgen sie daher einen ganzheitlichen Ansatz, der die tatsächliche Wahrnehmung der Beschäftigten in den Mittelpunkt rückt, um einen effektiveren und ausgewogeneren Schutz der Rechte und Interessen aller Beteiligten zu gewährleisten. Basierend auf empirischen Erkenntnissen benennen Teebken und Hess die fünf großen Herausforderungen für den Datenschutz und geben fünf konkrete Empfehlungen für eine Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes.

Aufbau von Vertrauen: Eine Alternative zur Absenkung der Regulation

In der Diskussion um den Umgang mit Datenschutz in Unternehmen treten immer wieder zwei tendenziell widersprüchliche Positionen hinsichtlich der Ausgestaltung der Balance zwischen Datennutzung und Regulierung hervor (Martin et al. 2019): Der Ansatz der Datensparsamkeit, der die Minimierung von Daten zur Wahrung der Privatheit propagiert und die Position der gelockerten Regulierung, laut der weniger Regulation mehr Spielraum für Unternehmen schafft.

Teebken und Hess argumentieren, dass eine angemessene und zielgerichtete Regulierung nicht nur die Privatheit gewährleisten, sondern im Sinne der Datenstrategie auch die Grundlage für verstärkte Datenpreisgabe legen kann. Sie identifizieren fünf konkrete Bereiche im Umgang mit Beschäftigtendaten, die von Beschäftigten als besonders problematisch wahrgenommen werden.

Die top fünf Datenschutz­herausforderungen

Die Studie von Teebken, Constantiou und Hess (2023) hat im Rahmen von Interviews mit Beschäftigten deren Wahrnehmung von Privatheit am digitalen Arbeitsplatz untersucht. Die Ergebnisse dieser Befragungen offenbarten trotz bestehender Datenschutzregulierungen erhebliche Privatheitsbedenken bei Beschäftigten, wenn sie digital arbeiten. Insbesondere in folgenden Feldern:

  1. Generierung von Beschäftigtendaten
  2. Analyse und Verarbeitung von Beschäftigtendaten
  3. Speicherung von Beschäftigtendaten
  4. Interne und externe Empfänger von Beschäftigtendaten
  5. Umsetzung der Regulation im Unternehmen

Fünf Empfehlungen für die Anpassung des Beschäftigungs­datenschutzes

Der Aufbau von Vertrauen wird von Teebken und Hess als neue Zielrichtung skizziert. Eine umfassende Datenschutzregulierung sollte daher sicherstellen, dass alle Phasen des Datenlebenszyklus und insbesondere auch die Wahrnehmung der Beschäftigten berücksichtigt werden, um die Privatsphäre und die Rechte der Beschäftigten angemessen zu schützen.

Teebken und Hess leiten aus den identifizierten Herausforderungen fünf Empfehlungen für einen besseren Beschäftigtendatenschutz ab:

  1. Datenerfassung verantwortungsbewusst steuern
  2. Haftung und Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz sicherstellen
  3. Datenspeicherung klar begrenzen
  4. Datenschutz für interne und externe Empfänger gewährleisten
  5. Beschäftigte sensibilisieren, Transparenz fördern

Fazit: Weniger Bedenken, mehr Daten, größerer Spielraum für Unternehmen

Die Autorin und der Autor legen in der Publikation dar, dass das gesteigerte Vertrauen eine positive Dynamik schafft, in der Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen von der Datenverfügbarkeit profitieren können. Die zielgerichtete Nutzung dieser Daten wird dadurch ermöglicht, dass klare und verlässliche Datenschutzregulierungen existieren, die den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Datenschutz wird in diesem Kontext nicht als Hemmnis, sondern als entscheidender Faktor für das Vertrauen und den Erfolg in der datengetriebenen Arbeitswelt wahrgenommen.