Eine kritische Reflexion der Begriffe, Annahmen, Indikatoren und Verfahren von Medienstaatsvertrag, Konzentrationskontrolle und Medienvielfaltsmonitoring.
Das Funktionieren politischer Öffentlichkeit in Demokratien ist nicht zuletzt abhängig von der Verteilung medialer Meinungsmacht. Vor dem Hintergrund der Entwicklung neuer Akteure im Zuge der Digitalisierung, vor allem von Intermediären wie Google, Facebook oder YouTube, wird seit Jahren die Notwendigkeit einer Neugestaltung der Meinungsmachtregulierung und insbesondere des Konzentrationsrechts diskutiert.
Dieses Arbeitspapier reflektiert aus Sicht der politischen Kommunikationsforschung:
- die begrifflich-konzeptionellen Grundlagen der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben zur Meinungsmachtkontrolle,
- deren Umsetzung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) sowie
- das Monitoring von Medienvielfalt bzw. Meinungsmacht durch die Landesmedienanstalten (Medienvielfaltsmonitor).
Annahmen und Prämissen der aktuellen Regulierung von Meinungsmacht anhand eines Schwellenwertes werden kritisch hinterfragt und darauf aufbauend Empfehlungen für eine Kontrolle und ein Monitoring medialer Macht im digitalen Zeitalter abgeleitet.
Das Wichtigste in Kürze
Die Regelungen des Medienstaatsvertrags (MStV) zur Meinungsmacht- bzw. Konzentrationskontrolle sowie die durch die KEK verwendeten Indikatoren weisen konzeptionelle, theoretische und empirische Defizite auf. Diese sind so gravierend, dass der Nutzen der Maßnahmen im Hinblick auf die formulierten Ziele begrenzt ist.
Der Medienvielfaltsmonitor der Landesmedienanstalten vermeidet einige Schwächen des Medienstaatsvertrags bzw. des Vorgehens der KEK. Positiv hervorzuheben ist etwa die über das Fernsehen hinausgehende Betrachtung, die stärkere Gewichtung der Mediennutzung zur aktuellen Information sowie subjektiver Bedeutungszuschreibungen der Nutzerinnen und Nutzer.
Im Medienvielfaltsmonitor werden jedoch nicht alle im MStV bereits angelegten Schwächen vermieden, sodass auch hier noch Verbesserungspotenziale bestehen, deren Ausschöpfung die Aussagekraft des Monitorings stärken könnte. So werden bislang beispielsweise Medienintermediäre nicht berücksichtigt, weshalb die Idee einer Betrachtung aller relevanten Medien – ob in einem Gesamtmarktmodell oder auf andere Weise – noch nicht eingelöst werden konnte.
Das vorliegende Working Paper gibt daher auf Basis theoretischer Implikationen sowie anwendungsbezogener Analysen Empfehlungen, die einen positiven Beitrag zur Gewährleistung von Meinungsmachtkontrolle leisten sollen.
Das Working Paper knüpft an das Arbeitspapier von Stark/ Stegmann (2021) an, das ebenfalls im Rahmen des bidt-Projekts „Messung von Meinungsmacht und Vielfalt im Internet“ entstanden ist und aus Sicht der politischen Kommunikationsforschung die begrifflich-konzeptionellen Grundlagen der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben zur Meinungsmachtkontrolle und deren Umsetzung durch die KEK sowie das Monitoring von Medienvielfalt bzw. Meinungsmacht durch die Landesmedienanstalten analysiert.
Forschungsprojekt