Mit der Einführung eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche im Dezember 2025 hat Australien eine Debatte angestoßen, die inzwischen auch hierzulande Politik und Öffentlichkeit beschäftigt. Eine Studie des bidt konnte zeigen, dass 66 Prozent der Menschen ab 16 Jahren in Deutschland ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren befürworten. Diese Zustimmungswerte verdeutlichen die Dringlichkeit der Einführung funktionierender Schutzräume im Netz. Doch welche Form der Regulierung kann diese Aufgabe angemessen bewältigen?
Die Risiken der häufigen Nutzung sozialer Medien, gerade für Kinder und Jugendliche, sind weitestgehend als Problem anerkannt. Suchtfördernde Designs der Plattformen und die daraus resultierende Beeinträchtigung der mentalen Gesundheit der jungen Nutzerinnen und Nutzer stellen Politik und Gesellschaft vor Herausforderungen. Die Einführung eines Social-Media-Verbots in Australien verschaffte dem Thema schließlich auch in Deutschland und ganz Europa eine breite öffentliche Sichtbarkeit. Öffentlichkeitswirksam werden seitdem diverse Regulierungsmaßnahmen bis hin zu einem Verbot sozialer Medien unter einem Mindestalter diskutiert. Doch hinsichtlich praktikabler und funktionierender Umsetzung, der Wirksamkeit entsprechender Maßnahmen oder Fragen nach der Beeinträchtigung von medialer Teilhabe oder der potenziellen Stärkung von Medienkompetenz herrscht anhaltende Uneinigkeit. Klare politische Antworten bleiben zunächst aus.
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Gegenwärtige Regulierung: Zwischen nationaler Symbolpolitik und europäischem Recht
Dr. Roland A. Stürz, Leiter der Abteilung Daten und Monitoring am bidt, beschreibt in einem Meinungsbeitrag in der „Süddeutschen Zeitung“ derzeitige Regulierungsmechanismen als vorwiegend abwartend, unverbindlich und retrospektiv statt präventiv. Er übt dabei Kritik an der gegenwärtigen Regulierungspraxis und nationaler Symbolpolitik. Statt harmonisierender Policy-Vorstöße auf europäischer Ebene würden vermehrt nationale Alleingänge diskutiert. Der europäische Digital Services Act (DSA), dessen ursprüngliche Aufgabe eigentlich eine Harmonisierung der regulierenden Maßnahmen anstrebte und einen rechtlichen Rahmen für die Regulierung vorgeben sollte, scheitere an seiner Umsetzung.
Stürz sieht den Nachteil der Wirkung des DSA darin, dass die Architektur der aktuellen Regulierungspraxis nicht präventiv ansetze, und fordert angesichts nationaler Alleingänge, die ordnungspolitische Bemühungen auf EU-Ebene entkernen, einen Paradigmenwechsel.
Nicht Aufsichtsbehörden müssen jahrelang die Gefährdung nachweisen, sondern Plattformbetreiber müssen belegen, dass sie wirksame, altersgemäße Schutzmechanismen implementiert haben, bevor ihre Dienste freigegeben werden.
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Die richtigen Ansätze aus den zum DSA herausgegebenen Leitlinien müssten von unverbindlichen Orientierungshilfen zu durchsetzbaren Zugangsvoraussetzungen transformiert werden, die in der Lage sind, potenzielle Risiken präventiv zu vermeiden.
Angemessener Jugendschutz braucht keine pauschalen Sperrzonen im Netz
Stürz schlägt dabei vor, sich an einem bereits etablierten und bewährten Modell zu orientieren: der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Regelmäßige Prüfverfahren der sozialen Medien, ähnlich wie bei der FSK, könnten laut Stürz dazu beitragen, klare Schutzgrenzen für Kinder und Jugendliche zu verankern, indem infolge einer Prüfung die Plattformen für bestimmte Altersstufen freigegeben oder gesperrt würden. Dies verspräche kein pauschales Verbot, sondern eine gestufte Form der Regulierung sowie angemessene und sichere digitale Räume, die Austausch und Teilhabe Minderjähriger nicht kompromittieren. Zusätzlich würden durch dieses flexibel und kurzfristig nachsteuerbare Modell Plattformbetreiber stärker verpflichtet, mehr Sicherheit bei der Nutzung ihrer Plattformen zu garantieren und entsprechende Schutzmechanismen zu implementieren. Auch Lehrkräfte und Eltern könnten von einer solchen Regulierung profitieren und nachhaltig entlastet werden.
Stürz plädiert demnach dafür, dass es keine pauschalen digitalen Sperrzonen brauche, um mehr Jugendschutz in den Dynamiken der Digitalisierung bereitzustellen. Auch zahlreiche Expertenkommissionen seien sich darin einig. Vielmehr brauche es schlichtweg funktionierende, altersgerechte Schutzräume.
Wenn wir den Jugendschutz im digitalen Zeitalter ernst nehmen, müssen wir das Übel an der Wurzel packen: weg von Ex-post-Sanktionen, hin zu einer funktionierenden präventiven Ex-ante-Regulierung.
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