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bidt-Direktor Professor Dirk Heckmann erneut als Verfassungsrichter gewählt

Das bidt gratuliert: Bereits zum fünften Mal wurde Dirk Heckmann als nebenamtlicher Verfassungsrichter gewählt. Professor Heckmann ist Lehrstuhlinhaber für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der Technischen Universität München und Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

© bidt/Kilian Blees

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof kontrolliert die Wahrung der Grundrechte und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsorgane. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann vor dem Verfassungsgericht klagen. Am 25.01.2024 wählte der Bayerische Landtag die nicht berufsrichterlichen Mitglieder der Institution für die aktuelle Legislaturperiode. Unter ihnen ist auch der Staatsrechtler Dirk Heckmann, seit 2019 Universitätsprofessor an der Technischen Universität München und Teil des neunköpfigen Direktoriums am bidt.
Heckmann zeigte sich über die Wiederwahl sehr erfreut:

Es ist mir eine besondere Ehre, meine Expertise in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten weiterhin einbringen zu dürfen. Die Digitalisierung und der Rechtsstaat sind heute mehr denn je miteinander verknüpft: Die Risiken von Deepfakes, Desinformation und Demokratiegefährdung, aber auch Chancen bahnbrechender KI-Innovationen gilt es zum Wohle aller auszuloten. So gehen für mich die Tätigkeiten als Verfassungsrichter und Forscher für interdisziplinäre Digitalisierungsfragen Hand in Hand.

Prof. Dr. Dirk Heckmann Zum Profil

Seit vielen Jahren engagiert sich Professor Heckmann für den Grundrechtsschutz, insbesondere im Internet, sowie für die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats. Die Schwerpunkte seiner interdisziplinären Forschung liegen in den Bereichen Recht der Digitalisierung, digitale Bildung, digitale Verwaltung und Digitalisierung im Gesundheitswesen. Am bidt betreut er unter anderem Projekte zum Urheber- und Persönlichkeitsschutz in digitalen Kontexten, zu den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Internetüberwachung und zum Einsatz generativer KI an Hochschulen. Erstmals wurde Dirk Heckmann 2003 als nebenamtlicher Verfassungsrichter ernannt und seitdem viermal wiedergewählt.

Veranstaltungshinweis: For..Net Symposium am 18./19.04.2024

Um rechtliche Aspekte der Digitalisierung geht es auch beim 18. For..Net Symposium am 18. und 19. April im Börsensaal der IHK Oberbayern in München. Unter dem Titel „Wahrheit – Macht – Rechtsstaat“ befassen sich renommierte Expertinnen und Experten mit generativer KI im Spiegel von Recht, Technik und Gesellschaft. Das Event ist eine Kooperation des TUM Center for Digital Public Services (CDPS) und des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt). Pressevertreter:innen sind herzlich eingeladen.

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Prof. Dr. Dirk Heckmann

Mitglied im bidt Direktorium | Lehrstuhlinhaber für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität München

Pressekontakt

Leonie Liebich

Referentin Dialog, bidt