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Kulturelle, regulatorische und verhaltensökonomische Perspektiven auf Datenpreisgabeentscheidungen

Im interdisziplinären Workshop „Vektoren der Datenpreisgabe“ vertiefte die gleichnamige Forschungsgruppe die Diskussion kultureller, regulatorischer und verhaltensökonomischer Perspektiven auf Datenschutz sowie die persönliche Datenpreisgabe. Gemeinsam mit Wissenschaftler:innen verschiedener Fachbereiche der Universitäten Passau, Wien, Trier, Hohenheim sowie des Max-Planck-Instituts für die Erforschung von Gemeinschaftsgütern (Bonn) debattierte das Team den aktuellen Stand und die Weiterentwicklung ihrer Studien. Im Fokus standen hierbei neben der DSGVO und Deutschland weitere Datenschutzrechtsordnungen sowie kulturelle Einstellungen zur Datenpreisgabe und entsprechende Heuristiken mit besonderem Fokus auf Brasilien, China, der Schweiz und den USA.


Mit seinem Vortrag „DSGVO 2.0“ eröffnete Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Datenschutzrechtler und Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht der Universität Wien, die Veranstaltung mit einer Darstellung der Entwicklung des Europäischen Datenschutzes seit den 70er Jahren. Hierzu formulierte er die These, dass Digitales Recht als Erosion klassischer Rechtskompetenzen gesehen werden könne und dieses im disziplinären Feld derzeit noch nicht adäquat abgebildet werde. Prof. Dr. Nikolaus Forgó berichtete über die Rezeption der DSGVO in anderen Ländern seit deren Entstehung und bewertete die Verordnung kritisch vor dem Hintergrund der aktuellen Coronapandemie. Hier zeigte er regulatorische Defizite auf. Ein Ausblick für die Zukunft läge in einer Reevaluierung der gegebenen Infrastruktur, einer realistischeren Bewertung der IT-bezogenen Handlungsoptionen sowie in Projekten, die den Datenschutz aus interdisziplinärer Perspektive untersuchen.

Im Anschluss erklärten Prof. Dr. Moritz Hennemann und Prof. Dr. Kai von Lewinski als Vertreter des rechtswissenschaftlichen Teilprojekts, die Unterschiede im Datenschutzrecht zwischen Brasilien, China, der Europäischen Union, der Schweiz und den USA. Dabei gäbe es zwischen den Gesetzen (law in the books) und ihrer konkreten Umsetzung (law in action) eine gewisse Spannung, die etwa in Brasilien aktuell sei. Unterschiede zwischen der DSGVO und dem Datenschutzrecht in der Schweiz würden z.B. darin deutlich, dass die Europäische Union im Datenschutzrecht auf ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt setzt, wohingegen die Schweiz eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt konzeptionell zugrunde legt.

Für den kulturwissenschaftlichen Teilbereich stellten Prof. Dr. Daniela Wawra und Lena Kessel zunächst das Grundkonzept für die erste Projektphase vor. Es wurde ein Überblick gegeben zu den bislang identifizierten Parametern, die aus kultureller Sicht Einfluss auf Datenpreisgabeentscheidungen nehmen können. Dazu gehörten z.B. der grundlegende Wert, der der informationellen Privatheit beigemessen wird, Privatheitsbedenken, die Einschätzung von Risiken bei der Preisgabe persönlicher Daten auf der einen und der Vorteile auf der anderen Seite, die Einstellung gegenüber bzw. das Vertrauen in Datenempfänger, die Kommunikation zur Verwendung von Daten und das Bewusstsein für wie Wissen um Datenschutz sowie die diesbezügliche Einschätzung der eigenen Anwendungskompetenz. Hier lohne sich eine genauere kulturvergleichende Analyse, um kulturelle Spezifika wie kulturübergreifende Tendenzen herauszuarbeiten, die Entscheidungsheuristiken beeinflussen können. Beispielhaft wurden erste Analyseergebnisse zum Bewusstsein für und Wissen um Datenschutz und entsprechenden Regelungen präsentiert. Darüber hinaus wurde auch die Einschätzung der eigenen praktischen Fertigkeiten, persönliche Daten online zu schützen, erhoben und differenziert für die USA sowie im kulturellen Vergleich mit weiteren Untersuchungsländern vorgestellt. In der sich anschließenden Diskussion wurde dies vertieft sowie unter anderem zudem die kognitive Zugänglichkeit aktueller Datenschutzregulierungen thematisiert, da Datenpreisgebende in der Regel einen hohen Grad an Komplexität verarbeiten müssen, um diese zu verstehen.

Abschließend stellte zunächst Martin Richthammer als Vertreter des Teilprojekts der Wirtschaftsinformatik die Ergebnisse einer strukturierten Literaturrecherche zu den Einflüssen von Regulierung und Kultur auf individuelle Datenpreisgabeentscheidungen vor. Prof. Dr. Thomas Widjaja ergänzte grundlegende Überlegungen zur Konzeption des Forschungsdesigns für dieses Teilprojekt.

Die Diskussion der Teilnehmenden veranschaulichte, dass es sich bei der Datenpreisgabeentscheidung um eine höchst komplexe Interaktion mit zahlreichen, zueinander in Wechselwirkung stehenden Faktoren handelt. Mit Hilfe des interdisziplinären Ansatzes des Projekts soll der Prozess der Datenpreisgabeentscheidung noch besser verstanden werden.

Fachübergreifend erreichte die Forschungsgruppe ihren ersten Meilenstein vor allem in der interdisziplinären Diskussion der grundlegenden Konzeption ihres Projekts, ihrer bisherigen Analyseschritte und ihrer ersten Forschungsergebnisse. In weiteren Workshops werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nun in die Feinplanung der empirischen Projektphase eintauchen.

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