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Herausforderungen der Regulierung digitaler Kommunikationsplattformen (ReDiKo)

Welche gesellschaftlichen Erfordernisse gibt es an Regulierungen von digitalen Kommunikationsplattformen? Ziel des Projekts war es, evidenzbasiert regulierungspolitische Optionen zu entwickeln.

Projektbeschreibung

Digitale Kommunikationsplattformen bieten viele Chancen für öffentliche Diskurse und innovative Geschäftsmodelle. Gleichzeitig ergeben sich erhebliche Risiken – etwa durch die Ausgrenzung bestimmter Gruppen oder die Verbreitung von beleidigenden Inhalten. Hinzu kommt die Marktmacht der global agierenden Plattformbetreiber.

Das Projekt hat Kommunikations- und Rechtswissenschaften zusammengeführt, mit dem Ziel, gesellschaftliche Erfordernisse an Plattformregulierungen herauszuarbeiten und mögliche regulierungspolitische Optionen evidenzbasiert zu entwickeln. Unter anderem wurde untersucht, wie Kommunikationsplattformen in der Bevölkerung wahrgenommen werden und welche Bedürfnisse unterschiedliche Gruppen hinsichtlich einer Regulierung haben.

In interdisziplinären Ansätzen wurde bislang die Abwägung von Urheberrechten sowie Nutzer- und Nutzerinnenrechten im Umsetzungsprozess der europäischen Urheberrechtsreform untersucht. Hierbei konnte das Projekt auf konkreten Nachbesserungsbedarf im Rahmen des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes hinweisen und dabei auch die Perspektive der besonders betroffenen Uploader in den Diskurs einfließen lassen.

In einem zweiten Teilprojekt lag der Schwerpunkt auf dem Thema Persönlichkeitsschutz. Hierbei wurden drei empirische Teilstudien durchgeführt, die letzte davon eine 2024 erschienene umfangreiche Befragung zum Thema „Beleidigungen auf Social Media: Wie betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer auf Social Media und wie wehren sie sich?“. Die Ergebnisse legen dar, dass Betroffene Beleidigungen nach wie vor häufiger in der Offline- als in der Onlinewelt erfahren. Im Umgang mit Beleidigungen online zeigt sich, dass knapp jede oder jeder zweite Betroffene noch nie einen beleidigenden Onlinebeitrag gemeldet hat. Mangelndes Interesse, Rechtsunsicherheit und Aussichtslosigkeit sind nur einige der Gründe, warum Nutzerinnen und Nutzer von einer Meldung absehen.

Darüber hinaus wurde auf Grundlage der empirischen Untersuchungen im zweiten Teilprojekt eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG-DiskE) eingereicht. Zentrale Handlungsempfehlung dieser Stellungnahme war es, den Schutz von Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum konsequent auszubauen, insbesondere durch niedrigschwellige, plattformintegrierte Melde- und Antragsverfahren in enger Verzahnung mit den Gerichten. Zugleich wurde betont, dass weitreichende Instrumente wie Accountsperren trotz ihres Potenzials nur mit besonderer Zurückhaltung und unter strikter Wahrung verfassungs- und rechtsstaatlicher Anforderungen umgesetzt werden sollten.

Das Projekt wurde zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

Projektteam

Steliyana Doseva

Wissenschaftliche Referentin Forschung, bidt

Fay Carathanassis

Assoziierte Forscherin, bidt

Prof. Dr. Hannah Schmid-Petri

Mitglied im bidt-Direktorium | Professorin für Wissenschaftskommunikation, Universität Passau

Prof. Dr. Dirk Heckmann

Mitglied im bidt-Direktorium | Lehrstuhlinhaber für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität München

Ansprechpartner

Forschung

Ehemalige

Dr. Jan Schillmöller

ehem. Forscher, bidt

Beiträge