Wir fördern fächerübergreifende Forschungsprojekte im Bereich Digitalisierung.
Mit seiner Forschung trägt das bidt dazu bei, den digitalen Wandel besser zu verstehen. Die Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Transformation betreffen verschiedene wissenschaftliche Disziplinen und können nur in fächerübergreifender Kooperation sinnvoll bearbeitet werden. Daher verfolgt das bidt einen konsequent interdisziplinären Ansatz.
Geförderte interdisziplinäre Konsortialprojekte werden in der Regel von drei akademischen Partnerinnen bzw. Partnern über drei Jahre bearbeitet. Dafür stellt das bidt auf Antrag Projektmittel für Personalkosten, Sachkosten und Infrastrukturkosten zur Verfügung.
Die Projektbeteiligten sind am Standort ihrer Institution tätig, tauschen sich aber in regelmäßigen Abständen am bidt über ihre Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse aus. Damit folgt das bidt einem agilen Arbeitsprinzip. Für die Konsortialprojekte bedeutet dies, dass die Ergebnisse im Rahmen von Sprint Reviews vorgestellt und diskutiert werden.
Details und Antragstellung
Nächste Bewerbungsfrist:
6. Mai 2025
Hinweis:
Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen für die erste Stufe unter diesem Link ein.
Geförderte Forschungsbereiche
Mit der Ausschreibung möchte das bidt Forschungsvorhaben in den folgenden Bereichen fördern und bittet um die Einreichung entsprechender Projektanträge:
- Staat, Regulierung und Infrastruktur
- Kommunikation, Gesellschaft und Partizipation
- Wirtschaft und Arbeitswelt
Es werden ausdrücklich auch Vorschläge erbeten, bei denen besonders hohe wissenschaftliche Erträge zu erwarten sind, selbst wenn diese mit einem hohen Risiko einhergehen (High Risk – High Gain).
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine abgeschlossene Promotion nachweisen können.
- Die Antragstellenden müssen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen angehören, wie sie typischerweise zur Abgrenzung von Fakultäten verwendet werden.
- Eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller muss einen direkten Bezug zur Technik haben, d. h. aus der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Elektrotechnik oder vergleichbaren Disziplinen kommen.
- Die Antragstellenden sowie deren über das Projekt geförderte Mitarbeitende müssen eine konkrete Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung mit Sitz in Bayern nachweisen.
- Die Konsortialleitung sollte von einer/einem besonders erfahrenen Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler übernommen werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung.
Finanziert werden die Kosten für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragstellenden. Zudem können Sachmittel (z. B. für Reisen, Veranstaltungen und studentische Hilfskräfte) und eine Kostenpauschale für die Nutzung der Infrastruktur an der Institution der Antragstellenden in Ansatz gebracht werden.
Personalkosten
- Der zuwendungsfähige Beschäftigungsumfang der wissenschaftlichen Mitarbeitenden pro Konsortialpartnerin bzw. Konsortialpartner beträgt bei Promovierten maximal 100 Prozent, bei Nichtpromovierten maximal 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents.
Sachkosten und Infrastrukturpauschale
- Im Projektantrag können die Sachkosten in Höhe von max. 10.000 Euro pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und Jahr, die Infrastrukturpauschale in Höhe von maximal 20 Prozent der Personalkosten angesetzt werden.
- Zahlungen erfolgen nur für tatsächlich im Projektzeitraum angefallene Kosten, die Infrastrukturpauschale wird in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen Personalkosten geleistet.
Externe Expertinnen und Experten
- Ergänzend kann eine internationale Expertin oder ein internationaler Experte in das Projekt eingebunden werden.
- Für dieses Engagement und anfallende Spesen können pro Jahr pauschal bis zu 15.000 Euro angesetzt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung.
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
In der ersten Stufe sind eine Projektskizze sowie die Lebensläufe aller Antragstellenden einzureichen. Das bidt-Direktorium entscheidet, welche Anträge für die zweite Stufe zugelassen und welche Antragstellenden zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert werden.
Erste Stufe: Projektskizze
Die Projektskizze für ein Konsortialprojekt soll fünf Seiten – in deutscher oder englischer Sprache – umfassen und folgende Aspekte abdecken:
- Thema
- Antragstellende inkl. Institutionen
- Kontext und Problem inkl. Bezug zu den in der Ausschreibung aufgezeigten Forschungsbereichen
- Lösungsideen, Lösungsansatz und erwarteter Output
- Erwarteter wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Beitrag
- Einbindung der Öffentlichkeit und von Stakeholdergruppen zur Förderung des Austauschs von Forschung und Gesellschaft
- Rolle der Antragstellenden sowie Mehrwert im interdisziplinären Verbund
- Gegebenenfalls fachlicher Ausweis der internationalen Expertin bzw. des internationalen Experten
- Stellenbesetzung für alle Konsortialpartnerinnen und Konsortialpartner (Zeitraum, Anzahl, Stellenanteil Vollzeitäquivalent, Predoc/Postdoc-Rolle und Gehaltsgruppe/-stufe der Projektstellen)
Zusätzlich sind die Lebensläufe aller Antragstellenden (eine Seite pro Person) zusammengefasst in EINEM Dokument einzureichen .
Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung.
6. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ: Frist für die Projektskizzen und Lebensläufe (erste Stufe)
Die Dokumente sind über folgenden Link einzureichen:
https://easychair.org/conferences/?conf=bidtkon2025
13. Juni 2025: Mitteilung über die Zulassung zur zweiten Stufe
8. September 2025, 24:00 Uhr MESZ: Frist für Vollanträge (zweite Stufe)
Mitte November 2025: Mitteilung über die Bewilligung
erstes Quartal 2026: Projektstart
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Förderformat rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an forschung@bidt.digital

