Wir fördern fächerübergreifende Forschungsprojekte im Bereich Digitalisierung.
Mit seiner Forschung trägt das bidt dazu bei, den digitalen Wandel besser zu verstehen. Die Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Transformation betreffen verschiedene wissenschaftliche Disziplinen und können nur in fächerübergreifender Kooperation sinnvoll bearbeitet werden. Daher verfolgt das bidt einen konsequent interdisziplinären Ansatz.
Geförderte interdisziplinäre Konsortialprojekte werden in der Regel von drei akademischen Partnerinnen bzw. Partnern unterschiedlicher Disziplinen (davon eine Konsortialpartnerin/ein Konsortialpartner mit technikwissenschaftlichem Hintergrund) über drei Jahre bearbeitet. Dafür stellt das bidt auf Antrag Projektmittel für Personalkosten, Sachkosten und Infrastrukturkosten zur Verfügung.
Die Projektbeteiligten sind am Standort ihrer Institution tätig, tauschen sich aber in regelmäßigen Abständen in verschiedenen Austauschformaten des bidt aus. Im Falle der Förderung ist die Teilnahme der Projektmitglieder an diesen Veranstaltungen verpflichtend.
Details und Antragstellung
Nächste Bewerbungsfrist:
24. April 2026 (MESZ)
Hinweis:
Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen für die erste Stufe unter diesem Link ein.
Themenschwerpunkt der Ausschreibung
Das bidt bittet in diesem Jahr um Einreichungen interdisziplinärer Konsortialprojekte zum Themenfeld „Governance digitaler Transformation“ mit besonderem Fokus auf den Bereich Wirtschaft und Arbeit. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Ausschreibung.
Es werden ausdrücklich Vorschläge erbeten, die neue oder bislang wenig erschlossene Forschungsfelder adressieren, innovative oder noch wenig untersuchte Thesen verfolgen oder interdisziplinäre Fragestellungen in neuartiger Weise miteinander verbinden. Von besonderem Interesse sind Vorhaben mit potenziell richtungsweisenden Ergebnissen sowie hoher wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Eine erkennbare Gestaltungsorientierung der Projekte ist ausdrücklich erwünscht.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion (oder nachgewiesener promotionsäquivalenter Leistung).
- Die Antragstellenden müssen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen angehören, wie sie typischerweise zur Abgrenzung von Fakultäten verwendet werden.
- Eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller muss einen direkten Bezug zur Technik haben, d. h. aus der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Elektrotechnik oder vergleichbaren Disziplinen kommen.
- Die Antragstellenden sowie deren über das Projekt geförderte Mitarbeitende müssen eine konkrete Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung mit Sitz in Bayern nachweisen.
- Die Konsortialleitung sollte von einer/einem besonders erfahrenen Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler übernommen werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung und im Dokument „Häufige Fragen“.
Finanziert werden die Kosten für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragstellenden. Zudem können Sachmittel (z. B. für Reisen, Veranstaltungen und studentische Hilfskräfte) und eine Kostenpauschale für die Nutzung der Infrastruktur an der Institution der Antragstellenden in Ansatz gebracht werden.
Personalkosten
- Der zuwendungsfähige Beschäftigungsumfang der wissenschaftlichen Mitarbeitenden pro Konsortialpartnerin bzw. Konsortialpartner beträgt bei Promovierten maximal 100 Prozent, bei Nichtpromovierten maximal 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents.
Sachkosten und Infrastrukturpauschale
- Im Projektantrag können die Sachkosten in Höhe von max. 10.000 Euro pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und Jahr, die Infrastrukturpauschale in Höhe von maximal 20 Prozent der Personalkosten angesetzt werden.
- Zahlungen erfolgen nur für tatsächlich im Projektzeitraum angefallene Kosten, die Infrastrukturpauschale wird in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen Personalkosten geleistet.
Externe Expertinnen und Experten
- Ergänzend kann eine internationale akademische Expertin oder ein internationaler akademischer Experte in das Projekt eingebunden werden.
- Für dieses Engagement und anfallende Spesen können pro Jahr pauschal bis zu 15.000 Euro angesetzt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung.
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
In der ersten Stufe sind eine Projektskizze sowie die Lebensläufe aller Antragstellenden einzureichen. Das bidt-Direktorium entscheidet, welche Anträge für die zweite Stufe zugelassen und welche Antragstellenden zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert werden.
Erste Stufe: Projektskizze
Für die Erstellung der Projektskizze ist das vom bidt zur Verfügung gestellte Template zu verwenden (dieses können Sie hier herunterladen). Die Beschreibung des Forschungsvorhabens (Umfang: max. 2.000 Wörter) kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und gliedert sich in folgende Aspekte:
- Motivation und Zielstellung
- Forschungsansatz und geplantes Arbeitsprogramm
- Zusammensetzung des Konsortialverbunds
Zusätzlich sind die Lebensläufe aller Antragstellenden (eine Seite pro Person) zusammengefasst in EINEM Dokument einzureichen.
Detaillierte Informationen zur Antragserstellung finden Sie in der Ausschreibung und im Template.
24. April 2026, 24:00 Uhr MESZ: Frist für die Projektskizzen und Lebensläufe (erste Stufe)
Die Dokumente sind über folgenden Link einzureichen:
https://easychair.org/conferences/?conf=bidtkon2026-stufe1
Mitte Juni 2026: Mitteilung über die Zulassung zur zweiten Stufe
31. August 2026, 24:00 Uhr MESZ: Frist für Vollanträge (zweite Stufe)
Mitte November 2026: Mitteilung über die Bewilligung oder ggf. Einladung für mündliche Präsentationen zur Entscheidungsfindung
Zweites Quartal 2027: Projektstart
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Förderformat schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an forschung@bidt.digital
PD Dr. Angela Graf
Stabsstelle Forschung, Forschungskoordinatorin „Wirtschaft und Arbeit“, Projektleiterin, bidt




