Coronakrise und Tracing-Apps
Das Bayerische Fernsehen sprach mit Professor Dirk Heckmann, Mitglied im bidt-Direktorium, über die Anforderungen an den Datenschutz bei Tracing-Apps. „Nur wenn der Datenschutz gewährleistet ist, werden Nutzer der App vertrauen und sie nutzen.“, so Dirk Heckmann.
„Transparent erklären“: Dirk Heckmann erläutert auf Bayern 2 die datenschutzrechtlichen Aspekte
Die Akzeptanz der Corona-App hänge auch davon ab, wie verständlich diese erklärt werde, sagte Dirk Heckmann in der Sendung radioWelt auf Bayern 2. „Den Nutzern muss auf sehr verständliche, transparente und auf nutzergerechte Weise erklärt werden, wie die App funktioniert, welche Daten wie verarbeitet werden und auch, welche Rechte sie haben: das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung.“
Der nun vereinbarte dezentrale Datenabgleich sei verglichen mit einer zentralen Datenerfassung datenschutzfreundlicher, da die Nutzerin oder der Nutzer die Datenhoheit behalte: „Er kann davon ausgehen, dass bei einem Trefferfall, also dem Kontakt zu einer später als positiv getesteten Person, nur er Kenntnis erhält. Es liegt also am Einzelnen, ob er sich nun testen lässt, zu Hause bleibt usw.“ Würde man dagegen eine Art „Corona-Polizei“ befürchten müssen, die bei einem Trefferfall vor der Tür steht, würde die Beteiligungsquote rapide sinken: „Das System muss auf Freiwilligkeit und Akzeptanz aufbauen. Ein staatlicher Vollstreckungszwang wäre verfassungskonform nicht umsetzbar.”
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Bericht in der Bayerischen Staatszeitung zur Corona-App
Auch die Bayerische Staatszeitung sprach mit Dirk Heckmann über die Corona-App: “Die App muss zu 100 Prozent freiwillig sein, jeder Zwang ist verfassungsrechtlich problematisch”, sagte der Jurist und bidt-Direktor.
Dirk Heckmann auch beim Live-Talk von politik-digital.de zur Corona-App
Auch politik-digital.de widmete sich mit einem Live-Talk dem Thema Trackingmaßnahmen mit dem Fokus, wie die Technologien funktionieren, die derzeit entwickelt werden, und worauf es dabei beim Datenschutz ankommt. „Eine solche Tracing-App muss vier zentrale Punkte erfüllen, damit sie DSGVO-konform ist“, sagte Professor Dirk Heckmann im Gespräch.
So müsse die App freiwillig und transparent sein. Daher müsse es viele Möglichkeiten geben, sich darüber zu informieren. Zudem sei Datensparsamkeit und Privacy by Design entscheidend: „Nur die Daten, die wirklich erforderlich sind für den Zweck, dürfen erhoben werden.“ Das setze auch ein „Löschkonzept“ voraus. „Es muss klar sein, wie lange die Daten gespeichert werden.“
Zur Sendung
Lösungen hacken in der Coronakrise?
Die Deutsche Welle befragte Professor Dirk Heckmann zu Hackathons gegen die Coronakrise. Der bidt-Direktor sieht diese als Chance, die weit über die Krise hinausgeht: “Einige Lösungen, wie beispielsweise im Bereich Nachbarschaftshilfe, werden wir auch noch nach der Krise gut gebrauchen können.”