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Staatliche Eingriffe in private Endgeräte zur Strafverfolgung

Staatliche Eingriffe in private Endgeräte zur Strafverfolgung (SEpES)

Das Forschungsprojekt untersucht die gesellschaftliche Akzeptanz und rechtliche Ausgestaltung von staatlichen Eingriffen in private Endgeräte zur Strafverfolgung aus Sicht der Rechtswissenschaft, Informatik und Sozialwissenschaften.

Projektbeschreibung

Persönliche Kommunikation mit technischen Mitteln ist durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfen einer Ermächtigungsgrundlage, die seit vielen Jahren für klassische Kommunikationsdienste existiert (§ 100a StPO) und gesellschaftlich weitestgehend akzeptiert zu sein scheint. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist im Bereich der Strafverfolgung ein verbreitet eingesetztes Ermittlungsinstrument.

Die persönliche Kommunikation verlagert sich zunehmend von der Verwendung herkömmlicher Festnetz- und Mobilfunkverbindungen hin zur Nutzung von Messengern und Voice-over-IP-Telefonie. Durch den vermehrten Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden Kommunikationsdaten besser geschützt übertragen, gleichzeitig erschwert diese den Zugriff durch Sicherheitsbehörden. Problematisch ist das etwa bei Smartphones und Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengern wie Threema, Signal und WhatsApp.

In der Strafprozessordnung wurde daher 2017 die klassische Telekommunikationsüberwachung um die Quellentelekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung erweitert. Die Quellentelekommunikationsüberwachung erlaubt einen Zugriff auf die Kommunikation auf dem Endgerät der Nutzenden vor der Verschlüsselung bzw. nach deren Entschlüsselung. Die Onlinedurchsuchung legitimiert die Erhebung von Daten auf einem von dem Betroffenen genutzten informationstechnischen System. Auch in den Vorschriften zur Gefahrenabwehr finden sich hierzu Eingriffsermächtigungen. Gesellschaftlich werden solche staatlichen Eingriffe kontrovers diskutiert.

Durch die Zusammenführung von juristischer, sozialwissenschaftlicher und technischer Perspektive soll in dem interdisziplinären Projekt ein umfassendes Verständnis der vorhandenen Regulierung, der Regulierungsmöglichkeiten und deren gesellschaftlicher Akzeptanz entstehen.

Ziel ist es, die Thematik in das Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit auch im Hinblick auf neue Technologien einzuordnen, die Bestimmtheit der Vorschriften und die damit einhergehenden verfassungsrechtlichen Problemstellungen zu beleuchten sowie Regulierungsoptionen zu erörtern. Zudem soll durch repräsentative Erhebungen die Zustimmung und Akzeptanz der Bevölkerung für einzelne Maßnahmen in Abhängigkeit der konkreten juristischen und technischen Ausgestaltung erfasst werden.

Projektteam

Prof. Dr.-Ing. Felix Freiling

Mitglied im bidt-Direktorium | Professur für Informatik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)

Prof. Dr. Dirk Heckmann

Mitglied im bidt-Direktorium | Lehrstuhlinhaber für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität München

Prof. Dr. Sabine Pfeiffer

Mitglied im bidt-Direktorium | Lehrstuhlinhaberin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Technik, Arbeit, Gesellschaft, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)

Joanna Klauser

Joanna Klauser

Wissenschaftliche Referentin Forschung, bidt

Bruno Albert

Wissenschaftlicher Referent Forschung, bidt