Folgt man den aktuellen Diskussionen, dann scheint die Schaffung eines Digitalministeriums auf Bundesebene nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Doch was spricht für und was gegen den Aufbau eines neuen, eigenständigen Digitalressorts? Und welche Vorteile hätte die „kleine Lösung“ – eine Stärkung der vorhandenen Position einer Staatsministerin oder eines Staatsministers für Digitales im Bundeskanzleramt?
Diesen Fragen geht Dr. Christoph Egle, wissenschaftlicher Geschäftsführer des bidt, in der Publikation „Digitalministerium: Welche Fehler gemacht und wie sie vermieden werden könnten“ nach.
Die Veröffentlichung ist Teil der neuen, kompakten bidt-Reihe Impulse, die Hintergründe und Positionen zu aktuellen Themen der digitalen Transformation zusammenstellt und sich mit Handlungsempfehlungen an Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft richtet.
Gute Gründe für ein Digitalministerium – und dagegen
Es gibt gute Argumente für die Schaffung eines Digitalministeriums auf Bundesebene: Die aktuellen Strukturen sind nur bedingt geeignet, den Rückstand Deutschlands in vielen Bereichen der Digitalisierung aufzuholen. Zudem gibt es keine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den einzelnen Ressorts. Daher wird die Forderung immer lauter, diese Zuständigkeiten durch ein neues Digitalministerium zu bündeln.
Es gibt allerdings drei zentrale Argumente, die gegen die Schaffung eines zusätzlichen Digitalministeriums sprechen. Erstens: Das neue Digitalministerium wird zu schwach sein, um etwas zu bewirken. Zweitens: Es besteht die Gefahr, dass das Digitalministerium in eine Zuständigkeitsfalle gerät, weil Kompetenzen nicht klar abgegrenzt werden können. Drittens: Der Aufbau bindet viel Zeit, Energie sowie Personal und wird daher einfach zu lange dauern.
Vorteile eines Digitalministeriums im Bundeskanzleramt
Die bessere Lösung sieht Christoph Egle in der Stärkung der bereits vorhandenen Position einer Staatsministerin oder eines Staatsministers für Digitales im Bundeskanzleramt. Die Aufgabe wäre hier primär die Entwicklung und Fortschreibung der Digitalstrategie der Bundesregierung und die digitalpolitische Koordination. Denn nur das Bundeskanzleramt verfügt über die Richtlinienkompetenz und Autorität, die digitalpolitischen Blockaden der einzelnen Ressorts zu überwinden. Zudem kann nur das Bundeskanzleramt Instrumente schaffen und nutzen, die für eine effektive Koordinierung und Steuerung der Digitalpolitik als Querschnittsthema notwendig sind, wie etwa ein Digitalhaushalt.
Hier setzt auch die Forderung des Autors an, ein digitales Mainstreaming in allen Ressorts zu verankern, d. h. bei allen Aufgaben, Entscheidungen und Prozessen immer das Thema Digitalisierung mitzudenken und nicht an ein anderes Haus zu delegieren. Nach dem Vorbild der Privatwirtschaft sollte hierzu in jedem Ressort eine Digitaleinheit mit einem Chief Digital Officer (CDO) an der Spitze etabliert werden. Zu dessen Kernaufgaben gehört, alle digitalen Wandlungsprozesse im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu kennen, zusammenzuführen und zu koordinieren.
Es ist vor überzogenen Erwartungen zu warnen, dass mit der Einrichtung eines neuen Digitalressorts goldene Zeiten für die Digitalpolitik anbrechen. Besser wäre es, die digitalpolitische Koordinierung aus dem Bundeskanzleramt zu stärken und mit handfesten Kompetenzen auszustatten.
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