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Recht und Gerechtigkeit im digitalen Raum

Der Jurist Horst Eidenmüller ist einer der ersten internationalen Fellows am bidt. Im Rahmen seines Projekts untersucht er die Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf das Recht.

Das wertvollste Geschenk, das man einem Wissenschaftler machen kann, ist, ihm kritisches Feedback zu seinen Ideen zu geben.

Der Lehrstuhlinhaber für Handelsrecht an der Universität Oxford ist seit März einer der ersten internationalen Fellows am bidt. Mit dem Fellowship, das jährlich ausgeschrieben wird, bietet das bidt die Möglichkeit, ein Forschungsvorhaben zu Fragen der Digitalisierung zu verfolgen, und stellt dafür seine Infrastruktur und sein interdisziplinäres Netzwerk zur Verfügung. „Meine Motivation, mich zu bewerben, war es, im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu sein, die in denselben Forschungsfragen zu Hause sind. Diese Erwartung hat sich erfüllt“, sagt Eidenmüller, der zuletzt einen Vortrag im Rahmen der regelmäßigen Sprint Reviews am bidt gehalten hat.

Auswirkungen auf das Recht sind multidimensional

Horst Eidenmüller verfolgt das Buchprojekt Law by Algorithm. Der Jurist beschäftigt sich seit Jahren mit den Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf das Recht und die Rechtspraxis. In seinem aktuellen Projekt untersucht er die Effekte von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Blockchain.

Die neuen Technologien beeinflussen die Rechtspraxis bereits enorm.

Prof. Dr. Horst Eidenmüller

Viele Neuerungen sind dabei inzwischen für den Einzelnen so alltäglich, dass sie kaum mehr wahrgenommen werden. Dabei verändern die neuen Technologien „die Rechtspraxis von der Vertragsanbahnung bis zur -durchsetzung“, wie Horst Eidenmüller an zwei Beispielen veranschaulicht. So beginnt der Kauf auf einer Onlineplattform häufig bereits auf der Basis von Empfehlungsprozessen, die auf der Grundlage von Informationen über vorherige Käufe und persönliche Interessen maschinell generiert werden. Und sollte es Probleme nach dem Verkaufsabschluss geben, greifen Konfliktlösungsverfahren, die ebenfalls auf Künstlicher Intelligenz basieren. Das zweite Beispiel betrifft sogenannte intelligente Geräte, die über das Internet weiterhin mit dem Verkäufer des Produkts verbunden sind. „Das erlaubt es dem Verkäufer bei Vertragsschwierigkeiten, wenn zum Beispiel die Zahlung zu spät eingeht, aus der Distanz das Gerät einfach abzuschalten.“

Die neuen Technologien werfen zudem Fragen nach rechtlichen Kategorien auf, die es bislang noch nicht gibt. Dazu gehört die Überlegung, ob künstlich intelligente Roboter unter bestimmten Umständen als rechtsfähig behandelt werden sollten. „Das europäische Parlament hat bereits vor einigen Jahren die Frage aufgeworfen, ob man Robotern unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsfähigkeit zugestehen sollte. So wie eine Kapitalgesellschaft eine juristische Person ist, hätte dann auch zum Beispiel ein selbstfahrendes Auto eine eigene Rechtspersönlichkeit.“

Geschult im Wechsel der Perspektiven

Und schließlich – ein dritter Bereich, den Horst Eidenmüller untersucht – werden „völlig neue Fragen aufgeworfen in der Anwendung und Administrierung des Rechts“. Während im allgemeinen Verständnis zu einem Gerichtsverfahren noch die physische Präsenz von Richterinnen und Richtern in Gerichtsgebäuden gehört, machen es die technologischen Entwicklungen möglich, Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren auf eine ganze andere Weise durchzuführen, als es bislang der Fall ist. Horst Eidenmüller, der auch als Mediator und Schiedsrichter arbeitet, hat selbst in den vergangenen Monaten viele Mediationsverfahren über Zoom durchgeführt. Der Jurist schätzt als Forscher diesen Perspektivenwechsel und den damit verbundenen „direkten Rückkopplungseffekt“:

Ich empfinde es als sehr anregend, Eindrücke aus der Praxis zu einem Thema zu bekommen, über das man gleichzeitig wissenschaftlich arbeitet.

Prof. Dr. Horst Eidenmüller

Aber nicht nur durch virtuelle Verfahren, auch durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz könnte sich die Rechtsausübung drastisch verändern. Ein noch weitergehender Schritt wäre, dass nicht mehr ein menschlicher Richter einen Fall bearbeitet, sondern dieser mithilfe Künstlicher Intelligenz entschieden wird. Wird es also künftig virtuelle, von Robotern geführte Gerichtsverfahren geben? „Das ist noch Zukunftsmusik“, sagt Eidenmüller.

In Deutschland mögen solche Gedankenspiele zunächst Befürchtungen auslösen. Aber das ist nicht überall so. Horst Eidenmüller kennt die unterschiedlichen Sichtweisen auf die Digitalisierung. Er ist im Jahr 2015 von der LMU, wo er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Unternehmensrecht innehatte, an die Universität Oxford gewechselt, pendelt seither zwischen München und Oxford und ist seit Jahren über seine Forschung und Gastprofessuren auch in den USA verwurzelt.

Ich glaube, die Engländer sehen, wie die Amerikaner, als Erstes die Chancen, auch die wirtschaftlichen Vorteile, die mit neuen technologischen Entwicklungen verbunden sind. In Deutschland werden zuerst potenzielle Probleme und Risiken gesehen.

Prof. Dr. Horst Eidenmüller

Die heimische Debatte sei stark normativ geprägt, wie auch die im internationalen Vergleich sehr frühe Diskussion zum Datenschutz und aktuell zur Haftung beim Einsatz von KI zeige.

Als Wissenschaftler profitiert Horst Eidenmüller davon, die verschiedenen Sichtweisen auf die technologischen Entwicklungen zu kennen. Sein ursprünglicher Impetus, nach Großbritannien zu gehen, war es, als Jurist den Blick über den Tellerrand zu suchen. Das hat sich für ihn mehr als ausgezahlt: „Ich habe mich schon als junger Student für Rechtsphilosophie und Rechtstheorie interessiert. Wenn man solche Fragen in den Blick nimmt, blickt man zwangsläufig über das eigene Rechtssystem hinaus. Als ich studierte, in den 1980er-Jahren, nahm die Globalisierung Fahrt auf. Es schien als logischer Schritt, nach England oder in die USA zu gehen.“

In seiner Freizeit ist Horst Eidenmüller passionierter Bergsteiger und Kletterer. „Das ist eine Sportart, bei der man völlig unabgelenkt sein muss und im Augenblick lebt. Wenn Sie in der Wand hängen und eine schwierige Route klettern, können Sie nicht gleichzeitig E-Mails bearbeiten.“ Damit schafft der Jurist hin und wieder ganz bewusst Abstand von einer der Herausforderungen der digitalen Kommunikation: der täglichen Flut an Nachrichten und Informationen. Zugleich gewinnt er dadurch kostbare Zeit, über neue Projekte und drängende Fragestellungen nachzudenken.

Horst Eidenmüller ist überzeugt, dass das Rechtssystem von den neuen technologischen Möglichkeiten profitieren kann; dazu zählt insbesondere auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Diese Entwicklung rechtlich zu begleiten, sieht er als seine Aufgabe an.

Als Rechtswissenschaftler beobachtet man die in seinem Fach relevanten Entwicklungen in der Gesellschaft und versucht mit dazu beizutragen, dass die richtigen Antworten darauf gegeben werden.

Prof. Dr. Horst Eidenmüller

So beschäftigt sich Horst Eidenmüller, der seit Jahren Experte für Insolvenzrecht ist, aktuell auch mit den Auswirkungen der Coronapandemie auf Unternehmen.

Auch die Digitalisierung wurde durch Corona in den vergangenen Jahren weiter vorangetrieben. Hier ist es vor allem die Macht von Big Tech, also von Amazon, Google, Apple, Microsoft und Facebook, deren explosionsartiges Wachstum und Marktmacht aus seiner Sicht eine „sehr akute Bedeutung hat“. „Diese Konzerne setzen neueste Technologien gegenüber Konsumenten und Handelspartnern ein. Das wirft die Frage auf, wie diese Macht rechtlich kontrolliert werden kann, insbesondere durch das Kartellrecht. Und welche Möglichkeiten es gibt, zu verhindern, dass die Vorteile der technologischen Entwicklungen vor allem einzelnen Unternehmen zugutekommen.“ Es sei eine ebenso große Herausforderung wie Verantwortung, den digitalen Raum rechtlich so zu gestalten, dass alle gleichermaßen davon profitieren.