Einordnung mit Fokus auf Zuständigkeiten und Governance
Begrüßenswert ist der in der neuen Digitalstrategie formulierte Ansatz, konkrete Ziele auch messbar zu machen. Leider wird dieser Anspruch nur teilweise eingelöst. Positiv ist auch das formulierte Versprechen, das Silodenken in den Ressorts zu überwinden und einen Veränderungsprozess für einen digitalen Kulturwandel anzustoßen.
Gerade beim Thema Zuständigkeiten und Governance bleiben aber weiter viele Fragen offen und es bestehen Zweifel an der systematischen Umsetzung der genannten Maßnahmen. Die Schaffung eines Chief Digital Officers im Bundeskanzleramt, durch den wiederum (noch zu schaffende) Chief Digital Officers aller Ministerien koordiniert werden, wäre hierfür ein vielversprechenderer Weg gewesen. Digitales ist kein klar abgrenzbares Politikfeld, sondern ein Querschnittsthema, das alle Ressorts betrifft und daher aus der Regierungszentrale heraus gesteuert werden sollte. Die jetzt beschlossene Struktur mit einem Staatssekretärsausschuss unter Führung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird das bisherige Kompetenzwirrwarr nicht auflösen. Es ist bedauerlich, dass nach der Regierungsbildung keine Stärkung der Koordinierung im Kanzleramt erfolgt ist – und dieser Mangel mit Beschluss der neuen Digitalstrategie nicht behoben wurde.
Dieses Vorgehen steht im Kontrast zum Anspruch, strukturelles Ressortdenken zu überwinden und die Schlagkraft der Bundesregierung bei der Koordination von digitalpolitischen Entwicklungen zu erhöhen.