Projektbeschreibung
Der Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in Studium und Wissenschaft hat das Potenzial, den akademischen Alltag grundlegend zu verändern. KI bietet viele Chancen zur Effizienzsteigerung und fördert Innovationen, stellt jedoch gleichzeitig neue prüfungsrechtliche Herausforderungen: Wie lässt sich der Einsatz von KI in Prüfungen regeln, ohne die Eigenleistung der Studierenden zu gefährden? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um Chancengleichheit, Fairness und Transparenz zu gewährleisten? Wie verhält sich die akademische Freiheit hierzu?
Das Projekt untersucht die rechtlichen Anforderungen für den KI-Einsatz an Hochschulen. Pauschale Verbote von KI als Hilfsmittel im prüfungsrechtlichen Kontext, wie von manchen Hochschulen angenommen, greifen zu kurz, da KI-Technologien tatsächlich im Studium und in der Arbeitswelt bereits weit verbreitet sind. Um einen verantwortungsvollen Einsatz von KI im Hochschulkontext zu ermöglichen, ist eine präzise und praktikable Reform der Prüfungsordnungen notwendig. Vorgesehen ist die Entwicklung von Regelungen, die einerseits die Integrität von akademischen Prüfungen wahren, andererseits aber auch den realen Einsatz von KI widerspiegeln.
Insbesondere Hochschulen stehen vor der Herausforderung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung innovativer Technologien und der Wahrung von Integrität und Vertrauen in das Bildungssystem zu schaffen. Das Projekt hinterfragt bestehende Prüfungsordnungen und erarbeitet konkrete Reformvorschläge, die der neuen technologischen Realität gerecht werden. Transparente und nachvollziehbare Regelungen in den Hochschul- und Prüfungsordnungen sollen sowohl Studierenden als auch Lehrenden Rechtssicherheit bieten. Dabei wird nicht nur die Frage beantwortet, wie sich KI-Einsatz in Prüfungen fair gestalten lässt, sondern auch, wie Hochschulen Studierende auf die digitale Arbeitswelt vorbereiten können. Ziel ist es, das Systemvertrauen in Hochschulen im Umgang mit KI zu etablieren und zu stärken und einen zukunftsfähigen Ordnungsrahmen zu entwickeln, der die Chancen von KI mit den rechtlichen und ethischen Anforderungen in Einklang bringt.
Dieses Projekt ist Teil des Forschungsschwerpunkts „Mensch und generative Künstliche Intelligenz: Trust in Co-Creation“
Projektteam

Prof. Dr. Dirk Heckmann
Mitglied im bidt-Direktorium | Lehrstuhlinhaber für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität München
