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Bewusstsein, Motivation und Implementierung von Datenportabilität – Stärkung radikaler und disruptiver Innovationen durch verbesserte Datenportabilität (amiDaPo)

Datenportabilität bezeichnet die Möglichkeit, personenbezogene Daten zwischen verschiedenen Anbietern zu übertragen. In der Datenschutz-Grundverordnung ist sie als Recht verankert. Das Projektteam erforschte, wie das Konzept umgesetzt werden kann, um den Wettbewerb zwischen Onlinediensten und datengetriebene Innovationen zu stärken.

Projektbeschreibung

Die 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umfasst, neben weiteren Rechten, in Artikel 20 auch das Recht auf Datenportabilität. Dieses Recht erlaubt Nutzenden von Online-Diensten ihre personenbezogenen Daten mitzunehmen, wenn sie von einer Plattform zu einer anderen wechseln oder einfach Informationen zwischen Plattformen austauschen möchten.

Nutzende sollen so souveräner über ihre Daten verfügen, mehr Kontrolle über deren Nutzung ausüben und einfacher zwischen Diensten wechseln können. Gleichzeitig sollen Anbieter und die Digitalwirtschaft insgesamt von mehr Wettbewerb und dem Aufbrechen von Datensilos profitieren, indem die Konzentration von Daten als der entscheidenden Ressource für digitale Geschäftsmodelle in den Händen weniger großer Anbieter reduziert wird. Praktisch existieren jedoch kaum nutzerfreundliche Möglichkeiten, vom Recht auf Datenportabilität Gebrauch zu machen. Auch unter den Nutzenden ist das Wissen und die Nachfrage nach Datenportabilitätslösungen gering.

Warum ist das so und wie kann Datenportabilität gelingen? Diesen Fragen ging das Projekt „Awareness, Motivation and Implementation of Data Portability (amiDaPo)“ nach, indem es Perspektiven der Informatik, Wirtschaftsinformatik und Psychologie kombinierte. Somit schlug das Projekt eine Brücke zwischen den heterogenen Anforderungen der beteiligen Stakeholder in Bezug auf die konkrete Umsetzung des Rechts auf Datenportabilität.
Ziel des Projekts war es, zu untersuchen, wie das Recht auf Datenportabilität aus psychologischer, ökonomischer und technischer Sicht am effektivsten umgesetzt werden kann, um nutzerfreundliche Lösungen, Wettbewerb und datengetriebene Innovation zu ermöglichen.

Das psychologische Teilprojekt wurde von Prof. Dr. Susanne Mayr und Dr. Robert Luzsa (Universität Passau, Lehrstuhl für Psychologie mit Schwerpunkt Mensch-Maschine-Interaktion) verantwortet und untersuchte mit Befragungs- und Experimentalstudien die Nutzerperspektive auf Datenportabilität. Ziel ist es, psychologisch fundiert nutzerseitige Anforderungen, Erfolgs- und Hindernisfaktoren zu identifizieren und Ansätze für eine erfolgreiche Gestaltung von Datenportabilität abzuleiten.

Prof. Dr. Johann Kranz und Sophie Kübler-Wachendorff (Ludwig-Maximilians-Universität München, Professur für Digital Services and Sustainability) untersuchten das Recht auf Datenportabilität aus der Perspektive der Wirtschaftsinformatik. Dieses Teilprojekt beleuchtete die individuelle Akzeptanz des Rechts auf Nutzerebene, dessen ökonomische Auswirkung auf die soziale Wohlfahrt sowie motivationale als auch funktionale Gestaltungsprinzipien.

Von Seiten der Informatik blickten Prof. Jens Grossklags, Ph.D., und Emmanuel Syrmoudis (Technische Universität München, Professur für Cyber Trust) auf die konkrete technische Umsetzung von Datenportabilität durch Serviceanbieter. Auf Basis des hierdurch gewonnenen Wissens sollten Chancen und Risiken von Datenportabilität identifiziert sowie Wege zu mehr Kompatibilität und Interoperabilität entwickelt werden.

In der Analyse differenzierten die Forschenden drei Ebenen in Bezug auf Datenportabilität: die Nutzer-Ebene, die Ebene des Marktes und die Technologie-Ebene. Auf Ebene der Nutzenden zeigte sich, dass das Bewusstsein und das Wissen der Nutzenden gesteigert werden müsse, um die Selbstregulierung der Branche zu fördern und das dafür die Funktionalität seitens der Dienstleister stärker aktiv kommuniziert werden müsste. Auf der Ebene des Marktes konnte das Projektteam feststellen, dass insbesondere das große Augenmerk auf Standardisierung und Dokumentation der Datenübertragbarkeit als Gatekeeper wirkte und maßgeschneiderte Vorschriften für einzelne digitale Märkte daher effektiver sein könnten. Auf der Ebene der Technologie wurde insbesondere betont, dass das Recht auf Datenprotabilität benutzerfreundlicher gestaltet, Unklarheiten in Verfahrensfragen beseitigt und Importoptionen verbessert werden müssten.  

Das Projekt wurde zum 30. Juni 2023 abgeschlossen.

Ansprechpartner

Dr. Christoph Egle

Geschäftsführer, bidt

Projektteam

Prof. Dr. Susanne Mayr

Inhaberin, Lehrstuhl für Psychologie mit Schwerpunkt Mensch-Maschine-Interaktion | Universität Passau

Dr. Robert Luzsa

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Psychologie mit Schwerpunkt Mensch-Maschine-Interaktion | Universität Passau

Prof. Dr. Johann Kranz

Professur für Digital Services and Sustainability, Ludwig-Maximilians-Universität München

Sophie Kübler-Wachendorff

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Professur für Digital Services and Sustainability | Ludwig-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. Jens Großklags

Inhaber, Professur für Cyber Trust | Technische Universität München

Emmanuel Syrmoudis

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Cyber Trust an der Fakultät für Informatik | Technische Universität München

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