Fabian Wiedemann
Rechtswissenschaft, Technische Universität München
Ausgehend von der grundlegenden These, dass soziale Medien und Suchmaschinen durch die Gestaltung ihrer Empfehlungs- und Moderationssysteme den Ablauf demokratischer Meinungsbildungsprozesse verzerren, wird die Untersuchung entlang von zwei verknüpften Forschungsachsen aufgespannt. Die erste Achse betrifft die Frage, inwieweit Intermediäre die Funktionsfähigkeit von Meinungsbildungsprozessen nach dem Maßstab der deliberativen Demokratietheorie tatsächlich beeinträchtigen (u.a. bezüglich Vielfalt, Informationsrichtigkeit, Zivilisiertheit) und aufgrund dessen auch eine kommunikationsfreiheitlich fundierte Schutzverantwortung des Staates bzw. der Union eröffnet sein kann. Die zweite Forschungsachse reagiert auf die Frage, inwieweit funktionierender ökonomischer Wettbewerb und seine Einhegung durch das Kartellrecht einen ergänzenden Beitrag zur Erfüllung jener Verantwortung für den Meinungsbildungsprozess – neben dem Plattformregulierungsrecht – leisten kann. Hierzu werden v.a. Schadenstheorien aus dem Wechselverhältnis von privater Macht und Demokratie herausgearbeitet, die Einflusspotentiale der Grundrechte auf die Kartellrechtsauslegung abgesteckt und diese Erkenntnisse in konkrete Anwendung in der Intermediärswirtschaft gebracht.



