| Working Paper | Vielfaltssicherung im Zeitalter von Medienintermediären: Modelle zur Messung und normative Maßstäbe

Vielfaltssicherung im Zeitalter von Medienintermediären: Modelle zur Messung und normative Maßstäbe

Prof. Dr. Birgit Stark Institut für Publizistik | Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Daniel Stegmann M.A. Institut für Publizistik | Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Das Working Paper untersucht den Einfluss von Medienintermediären auf die Meinungsbildung und diskutiert Modelle, wie Vielfalt im öffentlichen Diskurs gewährleistet werden kann.

Dieses Arbeitspapier reflektiert aus Sicht der Kommunikationswissenschaft

  1. das Konzept und die demokratietheoretische Verankerung der publizistischen Vielfalt,
  2. leitet aus demokratie- und öffentlichkeitstheoretischen Überlegungen Maßstäbe für optimale Vielfalt her,
  3. diskutiert die Effekte von Intermediären auf publizistische Vielfalt und
  4. zeigt abschließend auf, wie algorithmische Empfehlungssysteme gestaltet sein können, um einen positiven Vielfaltsbeitrag zu leisten.

Unterschiedliche Demokratie- und Öffentlichkeitstheorien präzisieren die Aufgabe der Medien und die Regeln für den öffentlichen Diskurs. Sie verdeutlichen die Anforderungen an vielfältige Medienangebote und sind für die Bewertung der Vermittlungsleistung von Medien zentral. Während die Erbringung dieser Leistungen früher allein den klassischen Massenmedien – Presse, Hörfunk und Fernsehen – oblag, sind im digitalen Zeitalter zahlreiche Intermediäre entstanden, die diese Vermittlungsleistungen nun mit übernehmen und damit nicht nur die Funktionalität klassischer Medien verändern, sondern auch individuelle und öffentliche Meinungsbildungsprozesse beeinflussen.

Das vorliegende Arbeitspapier analysiert den Einfluss von Medienintermediären auf öffentliche Diskurse und diskutiert (mögliche) vielfaltsverengende Mechanismen im Kontext der Meinungsbildung. Gleichzeitig greift es den relativ neuen Gedanken in der Forschung auf, wie algorithmische Empfehlungssysteme zu mehr Vielfalt von Medieninhalten beitragen können.

Damit beantwortet es nicht nur die grundlegende Frage, warum Vielfalt wichtig ist, sondern auch, warum Angebotsvielfalt im digitalen Zeitalter nicht mit Nutzungsvielfalt gleichzusetzen ist.

Das Wichtigste in Kürze

Warum ist Vielfalt wichtig?

Die Medienregulierung ist seit Jahrzehnten mit der Leitidee der „Vielfalt“ verbunden. Denn Vielfalt ist für die demokratische Meinungsbildung unerlässlich und ist dementsprechend ein wesentliches Kriterium zur Bestimmung der Meinungsmacht. Idealtypisch liefern die Medien vielfältige Informationen und Meinungen zu relevanten gesellschaftspolitischen Themen.

Auf dieser Grundlage sollen sich Bürgerinnen und Bürger eine eigene, fundierte Meinung bilden können. Als medienpolitisches Ziel gilt es entsprechend zu verhindern, dass bestimmte Gruppen oder einzelne Personen einen zu mächtigen Einfluss – insbesondere auf die öffentliche Meinungsbildung – erhalten. Mediale Vielfalt gilt in diesem Sinne als (normative) Voraussetzung der freien Meinungsbildung, aber auch für Toleranz in einer pluralen Gesellschaft. Eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz von Vielfalt gilt nämlich für den Zusammenhalt einer Gesellschaft als erstrebenswert und erforderlich.

Wie wird Vielfalt gemessen und bewertet?

Vielfalt als multidimensionales Konzept kann auf verschiedenen Ebenen gemessen werden. Die hier genutzte Systematisierung – Quellen, Medien, Inhalte, Nutzung – zeigt, dass insbesondere inhaltliche und genutzte Vielfalt zentral sind.

Die inhaltliche Vielfalt des Medienangebots wird meist in Bezug auf Themen, Meinungen, Akteure und Räume untersucht. Vor dem Hintergrund demokratietheoretischer Modelle ergeben sich unterschiedliche Implikationen für publizistische Vielfalt. Sie unterscheiden sich demnach, wer in der Öffentlichkeit überhaupt gehört wird (u. a. politische Repräsentanten, Eliten, Bürger, zivilgesellschaftliche Akteure) und auf welche Art und Weise der Austausch von Argumenten (Diskursregeln und -qualität) erfolgen soll. Die Grundannahme vielfältiger Standpunkte wird idealtypisch im „Marktplatz der Ideen“ gesehen und soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, die Pluralität der Gesellschaft, aber auch insbesondere marginalisierte Positionen wahrzunehmen. Bei der Bestimmung der Performanz eines Mediensystems oder einzelner Mediensektoren sind normative Standards unerlässlich, denn sie vermeiden letztlich den Trugschluss, hohe Vielfalt als alleinige Zielsetzung zu definieren, und thematisieren die Frage, inwieweit Vielfalt auch dysfunktional sein kann.

Vor diesem Hintergrund werden mit dem liberalen, dem deliberativen und dem partizipatorischen Modell drei demokratietheoretische Paradigmen betrachtet, die jeweils unterschiedliche normative Erwartungen an optimale Vielfalt im öffentlichen Diskurs stellen. So gilt im liberalen Paradigma die Maßgabe, dass die politischen Eliten den öffentlichen Diskurs prägen und gemäß den politischen Kräfteverhältnissen in der Berichterstattung Raum erhalten (Proporzprinzip). Das deliberative und partizipatorische Paradigma wiederum stehen der Elitenorientierung des liberalen Paradigmas kritisch gegenüber und fordern eine unterschiedlich akzentuierte Öffnung des öffentlichen Diskurses für zivilgesellschaftliche Akteure. Sie sollen mit ihren Themen und Positionen mindestens gleichberechtigt mit den Eliten partizipieren. Medien sollen hier zudem eine aktivere Rolle als im liberalen Paradigma einnehmen – weg von einer rein informierenden Institution hin zu aktiv Teilnehmenden, die eine möglichst hohe Meinungsvielfalt herstellen und damit die aktive öffentliche Debatte anregen.

Wie verändert sich Vielfaltssicherung im Internet?

Vielfaltsnormen sind auch im Internetzeitalter nicht obsolet. Im Gegenteil: Von Intermediären gehen eine Reihe von Gefährdungspotenzialen aus, die nicht nur der algorithmischen Personalisierung, sondern auch den ökonomischen Prinzipien der Aufmerksamkeitsgenerierung zuzuschreiben sind, um Werbung zu verkaufen. Damit drängt sich die Frage in den Vordergrund, was auf der Nutzerseite an Inhalten überhaupt auffindbar bzw. sichtbar wird. Denn Medienintermediäre können nicht nur das wahrnehmbare Meinungsspektrum verengen, sondern auch generell die Themenwahrnehmung manipulieren.

Darüber hinaus sind sowohl der strukturellen als auch publizistischen Vielfalt im Internet – entgegen ursprünglichen Annahmen – Grenzen gesetzt. Zum einen steht den vielfaltsmindernden Faktoren auf der Angebotsseite auch die begrenzte Verarbeitungs- und Aufnahmekapazität der Rezipienten gegenüber. Denn die erweiterte strukturelle Vielfalt geht nicht zwangsläufig mit einer gesteigerten publizistischen Vielfalt einher; zudem ist Nutzungsvielfalt nicht gleichermaßen gegeben.

Für die Sicherung der freien Meinungsbildung im Internet gilt deshalb, die genutzte Vielfalt stärker in den Blick zu nehmen, insbesondere als zukünftiges Gestaltungsziel in der Medienpolitik. Diese Neuordnung sollte auch Instrumente der positiven Vielfaltssicherung berücksichtigen, beispielsweise vielfältige Nutzungsperspektiven durch das Design von algorithmischen Empfehlungssystemen zu unterstützen.

Welche konkreten Handlungsempfehlungen ergeben sich?

  1. Der Gesetzgeber muss grundsätzliche normative Überlegungen über die gewünschte optimale Vielfalt anstellen. Hierbei wird empfohlen, die Paradigmen nicht als einander ausschließend zu betrachten: Unterschiedliche normative Standards können sich in einem vielfältigen Mediensystem durchaus ergänzen. Denn angesichts der zunehmend heterogenen Öffentlichkeit(en) sollten für unterschiedliche publizistische und mediale Sektoren (z. B. (Qualitäts-)Presse, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, soziale Medien) Maßstäbe aus unterschiedlichen Paradigmen herangezogen werden. So kann die Aufgabe der klassischen Massenmedien aus dem liberalen Paradigma hergeleitet werden. Für andere, eher periphere Sektoren können wiederum die Maßstäbe des deliberativen oder partizipatorischen Paradigmas maßgeblich sein.
  2. Mit Blick auf die Regulierung von Meinungsmacht gilt es, den Fokus von der reinen Anbieterperspektive zu lösen und sowohl die inhaltliche Informations- und Meinungsvielfalt des publizistischen Angebots in den Blick zu nehmen, als auch auf der Seite der Nutzer (potenzielle) Wirkungseffekte zu betrachten.
  3. Ein integraler Ansatz auf die medienpolitischen Herausforderungen – insbesondere durch Medienintermediäre – sollte unterschiedliche Regelungsformen auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Akteuren bzw. Institutionen berücksichtigen. Denn nur dann kann Vielfalt in digitalen Medienumgebungen langfristig gesichert werden. Neben einer dringend notwendigen Erneuerung des bestehenden Medienkonzentrationsrechts (vgl. Reinemann/ Zieringer 2021) und den bereits getätigten Anpassungen im Wettbewerbsrecht müssen daher beispielsweise konkrete Instrumente entwickelt werden, die die Auffindbarkeit vielfaltssteigernder Inhalte aus der Nutzersicht gewährleisten. Dazu gehören auch die erweiterten Anwendungsbereiche im neuen Medienstaatsvertrag auf Medienintermediäre, die insbesondere mehr Transparenz für Nutzer schaffen möchten und Diskriminierungsfreiheit für journalistisch-redaktionelle Inhalte gewährleisten sollen.
  4. Es gilt die in der medienpolitischen Debatte prävalente negative Sicht auf Medienintermediäre und ihre algorithmischen Empfehlungssysteme in diesem Kontext aufzubrechen und zu berücksichtigen, dass diese auch einen positiven Vielfaltsbeitrag leisten können. Die Kommunikationswissenschaft hält fruchtbare Überlegungen bereit, wie algorithmische Empfehlungssysteme einen positiven Vielfaltsbeitrag leisten können. Entscheidend ist, dass die Informationsfreiheit der Nutzer gewährleistet bleibt, indem Transparenz über die Funktionsweise der Empfehlungssysteme hergestellt wird und dem Nutzer entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten überlassen werden.
  5. Unabhängig davon bleibt die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Vielfalts- oder Qualitätsmonitorings. Es sollte die Gesellschaft darüber informieren, welche (Medien-)Anbieter mit welchen Angeboten welche Vielfalt in Form und Inhalt darlegen, inwieweit sie die Vielfalt der Gesellschaft repräsentieren und wie diese genutzt werden. Dieses Monitoring sollte auch zukünftig systematischer empirische Evidenz über die bei Nutzern ankommende Vielfalt und deren Verhältnis zur ursprünglichen, den Medienintermediären zugelieferten inhaltlichen Vielfalt geben. Denn dann könnte evidenzbasiert beurteilt werden, wie bestimmte Eigentumsverhältnisse und automatisierte Auswahlentscheidungen Inhalte und Nutzung tatsächlich beeinflussen, und den komplexen Wirkungszusammenhängen des Vielfaltskonzepts würde viel besser Rechnung getragen. Das Medienkonzentrationsrecht geht bisher von der verkürzten Annahme aus, dass eine Sicherstellung von Anbietervielfalt genügt, um Inhalts- und Meinungsvielfalt im öffentlichen Diskurs zu gewährleisten, und sich automatisch in eine hohe genutzte Vielfalt übersetzt. Da diese Annahme kritisch hinterfragt werden kann, benötigt es weitere Untersuchungen, die die Kausalkette in Gänze untersuchen und so in der Lage sind, die Meinungsmacht von Anbietern angebots-, inhalts- und nutzungszentriert präzise zu bestimmen.

Das Working Paper knüpft an ein weiteres Arbeitspapier an, das im Rahmen des bidt-Projekts „Messung von Meinungsmacht und Vielfalt im Internet“ entstanden ist und aus Sicht der politischen Kommunikationsforschung die begrifflich-konzeptionellen Grundlagen der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben zur Meinungsmachtkontrolle und deren Umsetzung durch die KEK sowie das Monitoring von Medienvielfalt bzw. Meinungsmacht durch die Landesmedienanstalten analysiert (Reinemann/Zieringer 2021).