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Konsortialprojekte

Förderung von interdisziplinären wissenschaftlichen Vorhaben

interdisziplinäre wissenschaftliche Teams
Personalkosten, Sachmittel, Infrastrukturkosten
jährlich
3 Jahre

Wir fördern fächerübergreifende Forschungsprojekte im Bereich Digitalisierung.

Mit seiner Forschung trägt das bidt dazu bei, den digitalen Wandel besser zu verstehen. Die Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Transformation betreffen verschiedene wissenschaftliche Disziplinen und können nur in fächerübergreifender Kooperation sinnvoll bearbeitet werden. Daher verfolgt das bidt einen konsequent interdisziplinären Ansatz.

Geförderte interdisziplinäre Konsortialprojekte werden in der Regel von drei akademischen Partner:innen über drei Jahre bearbeitet. Dafür stellt das bidt auf Antrag Projektmittel für Personalkosten, Sachmittel und Infrastrukturkosten zur Verfügung.

Die Projektbeteiligten sind am Standort ihrer Institution tätig, tauschen sich aber in regelmäßigen Abständen am bidt über ihre Forschungsaktivitäten und deren Ergebnisse aus. Damit folgt das bidt einem agilen Arbeitsprinzip. Für die Konsortialprojekte bedeutet dies, dass die Ergebnisse im Rahmen von Sprint Reviews vorgestellt und diskutiert werden.

Nächste Bewerbungsfrist:
7. Mai 2024

Hinweis:
Bitte beachten Sie auch unser Förderformat zum Forschungsschwerpunkt generative Künstliche Intelligenz

Geförderte Forschungsbereiche

Mit der Ausschreibung möchte das bidt Forschungsvorhaben in den folgenden Bereichen fördern und bittet um die Einreichung entsprechender Projektanträge:

  • Staat, Regulierung und Infrastruktur
  • Kommunikation, Gesellschaft und Partizipation
  • Wirtschaft und Arbeitswelt

Es werden ausdrücklich auch Vorschläge erbeten, bei denen besonders hohe wissenschaftliche Erträge zu erwarten sind, selbst wenn dies mit einem hohen Risiko einhergeht (High Risk – High Gain).

Informationen
Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen, die eine abgeschlossene Promotion nachweisen können.

  • Diese müssen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen angehören, wie sie typischerweise zur Abgrenzung von Fakultäten verwendet werden.
  • Ein:e Antragsteller:in muss einen direkten Bezug zur Technik haben, d. h. aus der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Elektrotechnik oder vergleichbaren Disziplinen kommen.
  • Die Antragsteller:innen sowie deren über das Projekt geförderte Mitarbeiter:innen müssen eine konkrete Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung mit Sitz in Bayern nachweisen.
  • Die Konsortialleitung sollte von besonders erfahrenen Wissenschaftler:innen übernommen werden.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung.

Förderung

Finanziert werden die Kosten für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der Antragsteller:innen. Zudem können Sachmittel (z. B. für Reisen, Veranstaltungen und wissenschaftliche Hilfskräfte) und eine Kostenpauschale für die Nutzung der Infrastruktur an der Institution der Antragsteller:innen in Ansatz gebracht werden.

Personalkosten

  • Der zuwendungsfähige Beschäftigungsumfang der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen pro Konsortialpartner:in beträgt bei Promovierten maximal 100 Prozent, bei Nichtpromovierten maximal 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents.

Sachmittel und Infrastrukturpauschale

  • Im Projektantrag können die Sachmittel in Höhe von max. 10.000 Euro pro Antragsteller:in und Jahr, die Infrastrukturpauschale in Höhe von maximal 20 Prozent der Personalkosten angesetzt werden.
  • Zahlungen erfolgen nur für tatsächlich im Projektzeitraum angefallene Kosten, die Infrastrukturpauschale wird in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen Personalkosten geleistet.

Externe Expert:innen

  • Ergänzend kann ein:e internationale:r Expert:in in das Projekt eingebunden werden.
  • Für dieses Engagement und anfallende Spesen können pro Jahr pauschal bis zu 15.000 Euro angesetzt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung.

Auswahlverfahren und Bewilligung

Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig.

In der ersten Stufe sind eine Projektskizze sowie die Lebensläufe aller Antragsteller:innen einzureichen. Das bidt-Direktorium entscheidet daraufhin, welche Antragsteller:innen für die zweite Stufe zugelassen werden und einen Vollantrag einreichen können.

Erste Stufe: Projektskizze

Die Projektskizze für ein Konsortialprojekt soll fünf Seiten – in deutscher oder englischer Sprache – umfassen und folgende Aspekte abdecken:

  • Thema
  • Antragsteller:innen inkl. Institution
  • Kontext und Problem inkl. Bezug zu den in der Ausschreibung aufgezeigten Forschungsbereichen
  • Lösungsideen, Lösungsansatz und erwarteter Output
  • Erwarteter wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Beitrag
  • Einbindung der Öffentlichkeit und von Stakeholdergruppen zur Förderung des Austauschs von Forschung und Gesellschaft
  • Rolle der Antragsteller:innen sowie Mehrwert im interdisziplinären Verbund
  • Gegebenenfalls fachlicher Ausweis der internationalen Expert:innen
  • Stellenbesetzung für alle Konsortialpartner:innen (Zeitraum, Anzahl, Stellenanteil Vollzeitäquivalent, Predoc/Postdoc-Rolle und Gehaltsgruppe/-stufe der Projektstellen)

Zusätzlich sind die Lebensläufe aller Antragsteller:innen einzureichen (eine Seite pro Person).

Detaillierte Informationen finden Sie in der Ausschreibung.

Einreichung

7. Mai 2024, 15:00 Uhr MESZ: Frist für Bewerbungsformular, Projektskizzen und Lebensläufe (erste Stufe)

14. Juni 2024: Mitteilung über die Zulassung zur zweiten Stufe

9. September 2024, 15:00 Uhr MESZ: Frist für Vollanträge (zweite Stufe)

Mitte November 2024: Mitteilung über die Bewilligung

erstes Quartal 2025: Projektstart

Ansprechpartner

Michael Stehling

Forschungskoordinator, bidt

Dr. Andreas Wenninger

Forschungskoordinator, bidt

PD Dr. Angela Graf

Forschungskoordinatorin und Projektleiterin, bidt