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FAZ-Gastbeitrag über ChatGPT in Prüfungssituationen

In einem Gastbeitrag in der FAZ gehen Alexander Pretschner, Jan Gogoll und Dirk Heckmann auf den möglichen Einsatz von ChatGPT in Prüfungen ein und erläutern, warum KI-Werkzeuge sich als Katalysator in der Diskussion um Studienreformen erweisen.

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In ihrem Gastbeitrag „Endlich neue Prüfungen dank ChatGPT!“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gehen Prof. Alexander Pretschner, Dr. Jan Gogoll und Prof. Dirk Heckmann der Frage nach, welchen Einfluss ChatGPT auf Prüfungen in Bildungseinrichtungen haben wird.

Das Textsynthesesystem wirft eine längst überfällige Debatte über die veralteten Zustände von Prüfungen auf und darüber, wie diese in der Zukunft gestaltet werden sollten. Die Autoren sehen die Technologie eher als Chance, sie mahnen jedoch, dass eine schnelle Anpassung des Prüfungswesen notwendig sei.

Wir regen – zunächst auf den tertiären Bereich fokussiert – an, jetzt einen Prozess zu starten, in dem insbesondere Hochschulen, Fakultätentage, Berufsverbände und auch Ministerien die einmalige Chance nutzen, Prüfungen an die Erfordernisse des dritten Jahrtausends anzupassen.

Die sinnvollen Einsatzmöglichkeiten von ChatGPT in Prüfungen sind kontextabhängig und erfordern eine klare Differenzierung. Zwar sei das KI-System sowohl für Lernende als auch Prüfende prinzipiell anwendbar, je nach Prüfungsformat, -fach oder -tiefe würden die Ergebnisse jedoch stark unterschiedlich ausfallen. Es sei allerdings eindeutig, dass ChatGPT in einigen Fällen sehr gute Leistungen erbringen kann und dadurch den Sinn und die Zweckmäßigkeit von Prüfungen in Frage stellt.

Rechtlich gesehen liefere ChatGPT reichlich Diskussionsstoff zu Fragen des Urheber- und Prüfungs- und Haftungsrechts. Die Autoren argumentieren jedoch, dass ein festhalten an bestehenden Prüfungsrichtlinien nicht mehr zeitgemäß wäre. Ein Kontrollmechanismus – beispielsweise für eine KI-frei verfasste Hausarbeit – sei technisch ohnehin nur schwer durchführbar.

Stattdessen solle das Prüfungswesen an die neue Technik angepasst werden. Die Autoren ziehen dafür eine Parallele zum Taschenrechner. Anstatt diesen zu verbieten, habe sich „der Zweck von Mathematikprüfungen von der Arithmetik hin zum Verständnis verschoben“. Für den Fall, dass ChatGPT oder vergleichbare Werkzeuge im Berufsleben intensiv genutzt würden, müsse die Hochschulbildung auch die dafür erforderliche Erfahrung im Umgang mit KI-Systemen abbilden.

Dazu bedürfe es allerdings der Änderung einiger Prüfungsformate. Prüflinge würden anstelle der simplen Lösung von Prüfungsfragen danach bewertet werden, wie gut sie das Zusammenspiel von Mensch und Maschine beherrschen. Die entscheidende Frage sei nicht, „wie wir den möglicherweise unerlaubten Einsatz von ChatGPT im Nachhinein sanktionieren, sondern wie wir in Zukunft Lehre und Prüfungen so gestalten, dass sie im Zweifelsfall den Einsatz dieses Werkzeugs ermöglichen oder sogar fördern“.

Prof. Dr. Alexander Pretschner

Vorsitzender im bidt Direktorium und Mitglied im Geschäftsleitenden Ausschuss | Professor für Software & Systems Engineering, Technische Universität München & Vorsitzender des wissenschaftlichen Direktoriums, fortiss

Dr. Jan Gogoll

Wissenschaftlicher Referent Forschung, bidt

Prof. Dr. Dirk Heckmann

Mitglied im bidt Direktorium | Lehrstuhlinhaber für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität München